Unterhaltsanrechnung trotz eheähnlicher Gemeinschaft???

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


    Folgendes:
    Ich war heute bei einer Stiftung um einen Antrag auf Erstausstattung abzugeben. Dabei hat die gute Frau auch meinen Alg2 Antrag durch gesehen und wunderte sich das bei mir Unterhalt-Einkommen von 125 Euro abgezogen wird. Sie meinte das ist nicht rechtens.
    Mein Partner und ich haben schon einen gemeinsames Kind. bis Anfang 2006 galt ich noch als alleinerziehend, dann sind der Kindsvater und ich zusammen gezogen,habe dies auch alles bei der Arge angeben. Vorher habe ich weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss jemals beantragt. Als alleinerziehende wurde mir der Vorschuss noch abgezogen,sehe ich ja auch ein. Aber ich dachte immer das musste auch hinterher so sein,da wir ja nicht verheiratet sind. Bis heute.


    Wie verhält sich das nun bei der Arge? Kann ich meine Ansprüche in der Hinsicht rückwirkend bis 2006 geltend machen. Oder geht das nur für einen bestimmt Zeitraum bzw kann ich überhaupt was fordern?


    Wäre euch echt dankbar wenn ihr mir ganz schnell helfen könntet.


    LG Britta

  • Wenn du keinen Unterhalt oder -vorschuß erhalten hast, darf dieser auch nicht verrechnet werden, es dürfen nur bereite Mittel, also was dir zur Verfügung steht, aufgerechnet werden. Natürlich liegt der Fehler bei der ARGE, beantrage eine Aufhebung des Verwaltungsaktes nach §§ 44 und 45 SGBX, danach müssen dir die letzten 2 Jahre zurückgezahlt werden. Ich rate dir, jeden Bewilligungsbescheid von einer sozialen Einrichtung (Diakonie, Caritas, AWO o.ä.) prüfen zu lassen