hallo,
also ich bin 22 und wohne bei meinem Bruder (29) wir haben vereinbart das ich ihm 150 € miete bezahle inklusive strom, heizung.
mein problem ist das mir die 150 € unterkunfskosten nicht anerkannt wurden mit der begründung
"zum zeitpunkt der Anmietung der Wohnraumes war bereits absehbar, dss Sie hilfebedürftig im sinne des SGB II werden. Eine Anmietung hätte nicht ohne vorherige Abklärung und Zustimmung durch das JobCenter erfolgen dürfen"
als ich zu ihm gezogen bin hatte ich noch kein harz 4 beantragt.
was soll ich in den widerspruch schreiben kann bitte mir jemand helfen
das war das erste problem
2 problem
mir wurde ein regelsatz mit 80% berechnet also "Kind unter 25 Jahren" aber ich wohne doch nicht mehr bei den Eltern muss ich dan nicht als Aleinstehender gelten.
ich warte auf eure hilfe
danke im vorraus