unterkunftskosten werden nicht anerkannt HILFE

  • hallo,



    also ich bin 22 und wohne bei meinem Bruder (29) wir haben vereinbart das ich ihm 150 € miete bezahle inklusive strom, heizung.


    mein problem ist das mir die 150 € unterkunfskosten nicht anerkannt wurden mit der begründung


    "zum zeitpunkt der Anmietung der Wohnraumes war bereits absehbar, dss Sie hilfebedürftig im sinne des SGB II werden. Eine Anmietung hätte nicht ohne vorherige Abklärung und Zustimmung durch das JobCenter erfolgen dürfen"


    als ich zu ihm gezogen bin hatte ich noch kein harz 4 beantragt.


    was soll ich in den widerspruch schreiben kann bitte mir jemand helfen


    das war das erste problem


    2 problem


    mir wurde ein regelsatz mit 80% berechnet also "Kind unter 25 Jahren" aber ich wohne doch nicht mehr bei den Eltern muss ich dan nicht als Aleinstehender gelten.


    ich warte auf eure hilfe
    danke im vorraus

  • Ist die Begründung der Arge so zutreffend? Bekommt dein Bruder auch H4?????


    Wenn du bzw. deine Eltern H4 erhalten haben und du ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist, dann wird es schwer, dass die Arge die Miete übernimmt. Weiterhin gibt es das Problem, dass du keinen Mietvertrag hast, sprich keinen Untermietvertrag.


    Den RS für Alleinstehende (also 100 %) bekommt ein U 25-jähriger nur, wenn bestimmte Umstände dies zulassen.

  • Ist die Begründung der Arge so zutreffend? Bekommt dein Bruder auch H4?????


    Wenn du bzw. deine Eltern H4 erhalten haben und du ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist, dann wird es schwer, dass die Arge die Miete übernimmt. Weiterhin gibt es das Problem, dass du keinen Mietvertrag hast, sprich keinen Untermietvertrag.


    Den RS für Alleinstehende (also 100 %) bekommt ein U 25-jähriger nur, wenn bestimmte Umstände dies zulassen.



    erstmal danke vür deine antwort


    naja ich habe vorher nicht bescheid gesagt als ich zu meinem bruder gezogen bin aber damals hatte ich noch kein antrag gestellt (also kein hartz 4 bekommen) warum sollte ich dann bescheid sagen


    zu deiner 2. frage
    nein mein bruder bekommt kein hatz 4 und meine eltern auch nicht ( noch nie).

  • Ok, da keiner aus deiner Familie H4 bezieht würden dir formell 100 % zustehen, weil du eine eigene Bedarfsgemeinschaft wärest, jetzt kommt der Haken:


    Weil du H4 haben "möchtest" sagt die Arge (laut Gesetz): Du bist U 25 und deine Eltern müssen dich bis zum 25. Lebensjahr unterstützen, sprich sie "müssten" eventuell - soweit sie können - deinen Mietanteil zahlen, dir das Kindergeld (eigentlich) überlassen, oder dir Unterhalt zahlen bzw. dich beköstigen und dir eine Wohnmöglichkeit bieten. Ich weiss, dass sind alles Gummiparagraphen und man will damit erreichen, dass Kinder U25 zu Hause wohnen bleiben und dem Staat kein Geld kosten.


    Weiterhin hält man dir vor, dass "absehbar war" das du hilfebedürftig wirst, auf gut deutsch: du hast mutwillig die Hilfebedürfdigkeit herbeigeführt. Das müsstest du entkräften, in dem du einen stichhaltigen Grund nennst, weshalb du ausgezogen bist! Es ist leider so!


    Gründe wären: Wohnung der Eltern zu klein; noch Geschwister im Haushalt, die eventuell erheblich jünger sind;


    Leider kann ich dir nichts besseres sagen, hoffe aber ein bißchen geholfen zu haben.