Trennung und Wohnungssuche

  • Hallo Forum,


    bin das erste Mal hier und da mir das Thema Alg2 neu ist (d.h. ich musste selbst noch nie etwas beantragen), wuerde ich mich ueber eure Antworten zu meinen Fragen sehr freuen.


    Hier meine Situation:


    Ich habe mich vor der Geburt meines Sohnes von meinem Mann getrennt, welcher in Italien lebt (vor der Geburt war fuer 1,5 Jahre Italien auch mein Wohnsitz, bin aber deutsche Staatsangehoerige und habe in Deutschland gearbeitet). Mein Mann zahlt mir €350 Unterhalt im Monat, ich beziehe noch bis November €300 Elterngeld und bekomme €154 Kindergeld. Da ich bei meinen Eltern wohne, konnte ich mit diesen Geldern bis jetzt auskommen - ach, eine Sache noch, bin freiwillig versichert fuer €135/Monat (ging nicht anders, da italienische Krankenversicherung hier nicht greift).


    Nun muss sich meine Wohnsituation allerdings aendern, da mein Kleiner mittlerweile 8 Monate alt ist, mein Vater gesundheitlich angeschlagen ist und wir einfach unsere eigenen vier Waende brauchen.


    Um eine eigene Wohnung zu bezahlen reichen die Gelder, die ich momentan beziehe allerdings nicht aus. Geld fuer Kaution und das noetigste an Einrichtung habe ich zusammen gespart. Ich weiss, dass mir eine Wohnung von ca. 50qm mit Baby zustehen wuerde.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:


    Ich wuerde mir gerne eine Wohnung anmieten, bevor ich Alg2 beantrage. Meine Angst ist naemlich, dass mir die Sache schwerer gemacht wird, da ich ja bis jetzt bei meinen Eltern lebe und "kein Grund" besteht, warum ich jetzt eine eigene Wohnung moechte - ich habe da schon einige Horrorstorys gehoert.


    Was waere eurer Meinung nach die beste Vorgehensweise? Oder kann ich einfach nur Wohngeld beantragen? Wenn ja, in welcher Hoehe faellt dies aus? Bin nicht darauf aus, unseren Staat "auszunehmen", moechte meinem Kind nur eine angemessene Umgebung bieten, bis ich wiedr berufstaetig bin.


    Lieben Dank schon mal an alle


    p.s. bin 34 Jahre alt.

  • hallo....


    ich glaube es ist besser,wenn du zu allererst zur arge gehst und dich dort informierst. ich meine, schliesslich bekommen auch frauen mit 20jahren oder jünger eine whg. vom arbeitsamt zugesprochen und kommen auch aus dem elternhaus. warum solltest du diese dann nicht auch bekommen, wenn du erklärst wie es dazu kam. euch steht zu zweit auf jedenfall eine whg von 60m2 zu. nur kann ich nicht sagen wieviel sie max. kosten darf, da dies von stadt zu stadt unterschiedlich ist. du bekommst auch die kaution von der arge gestellt und krankenversichert wirst du und dein baby da auch....geh einfach mal hin und mach dich schlau...:p


    lg... mia

  • Hallo Kirschenkind,


    es besteht kein Zweifel daran, dass du ausziehen kannst und in deiner Situation sehe ich auch nicht, dass da irgendwelche Schwierigkeiten auf dich zukommen könnten..
    .. du bist 34 und hast ein Kind.. also auch das Recht auf deine eigene Wohnung.
    Wenn du dazu noch "soziale Gründe" anführst, weshalb das weitere Zusammenleben mit deinen Eltern weder von denen noch von dir gewünscht ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dir ein Umzug verweigert wird.
    (Ansonsten: U.U. ist die Wohnung deiner Eltern eh unangemessen für 4 Personen.. dann hast du noch ein Argument mehr)


    Das Beste ist, du machst dich als 1. auf die Suche nach einer Wohnung.
    Die preisliche Angemessenheit für 2 Personen kann dir das Jobcenter deinen Stadt mitteilen.
    Wenn du eine entsprechende Wohnung gefunden hast, lässt du dir vom Vermieter ein Wohnungsangebot geben. Mit diesem gehst du zum Jobcenter und beantragst die Zustimmung zur Anmietung. Das ist nötig, damit das Jobcenter künftig auch die Miete übernimmt. Vorher Anmieten würde ich dir nicht empfehlen, da es im Nachhinein ziemlichen Ärger geben kann, da du ja jetzt bereits weißt, dass du hilfebedürftig sein wirst.
    Also miete auf keinen Fall vorher an!!!


    Nachdem das Jobcenter zugestimmt hat, kannst du den Mietvertrag unterzeichnen.
    Diesen reichst du dann zusammen mit deinem ALG II Erstantrag beim Jobcenter ein.
    Da du ja, außer Unterhalt und Kindergeld kein anrechenbares Einkommen hast (Elterngeld wird nicht angerechnet), wirst du in jedem Fall ALG II erhalten.


    Viel Glück! :)

  • bis 25 gehört man sozusagen zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern (je nach Einkommen und ANspruch auf ALG II) mit Kind bildet man eine eigenen Bedarfsgemeinschaft
    da Du aber älter bist, kannst du dir eigene WOhung suchen, erhälst deinen Regelsatz, den alleinerziehenden Mehrbedarf und angemessenen Kosten für die Unterkunft. Diese richten sich nicht allein nach den Quadratmetern. eine große aber billige Wohnung ist wegen der Produktheorie nach dem BSG auch möglich, alles ie


    eine Frage der Gesamtkosten