Frau mit Kind bezieht Hartz4-Aufstockung, Anrechnung Partner bei Einzug in Wohnung?

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin bezieht aktuell bis Ende Juli 08 noch Elterngeld und einen Aufstockungsbetrag durch Hartz4. Ab August erhält sie dann ALG I jedoch nur anteilig für 15 Stunden / Woche, da sie das Kind betreuen muss und nicht Vollzeit arbeiten gehen kann. Dieser Betrag wird dann auch wieder durch Hartz4 und vielleicht Wohngeld aufgestockt werden.


    Ich bin beruftätig in Vollzeit und habe aktuell leider nur ein Nettoeinkommen von monatlich ca. 1.100,00 Euro. Sie bekommt 205,00 Euro Kindesunterhalt vom leiblichen Vater, 154,00 Euro Kindergeld, ca. 300,00 Euro ALG I ab August und einen Aufstockungsbetrag Hartz 4 in Höhe X (steht noch nicht fest). Auch über Wohngeld kann nur spekuliert werden.


    Wird mein Einkommen voll angerechnet bzw. entfällt generell ihr Anspruch auf Hartz 4 wenn wir zusammenziehen? Mit 1.100,00 Euro ist es unmöglich eine Familie durchzubringen. Was ist mit Wohngeld? Wenn der ALG I Anspruch nach einem Jahr abgelaufen sein sollte und sie dann wieder in Hartz 4 fällt, bekommt Sie dann überhaupt noch was? Wo liegt denn die Bedürftigkeit in Euro wenn es sich um eine eheähnlichen Gemeinschaft mit ihrem Kind handelt? Wir wollten eigentlich auch heiraten. Was ist dann noch finanziell zu beachten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    PZ82A

  • Klar bekommt ihr aufstockend ALGII, da euer beider Einkommen nicht zum Leben reicht. Da ich eure Miete nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, wieviel. Google dir doch einfach mal einen Hartz-IV-Rechner, da kannst du es selbst rausfinden. Im Grunde ist es egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
    Schönen Tag noch

  • Die Miete liegt aktuell inkl. Nebenkosten bei 400,00 Euro + Strom für sie und das Kind. Denke mal, dass die Miete dann noch ca. 50 Euro steigen wird um das hochzustufen wenn ich einziehen würde. Ich habe zurzeit noch eine eigene Wohnung. Kann man eine Autofinazierungsrate die noch bis 2010 zu zahlen ist in dieser Sache angeben, so dass durch Verträge zunächst eventuell eine höhere Bedürftigkeit gegeben ist. Alleine komme ich finaziell ja klar, aber zu dritt gar nicht mit meinem Geld.

  • bekommt ihr, wenn ihr zusammenzieht kein ALGII als Aufstockung, hab es grad mal nachgerechnet. Kann ja falsch liegen, was ich nicht glaube. Vielleicht rechnet mal noch jemand nach. Es klingt doof, zumal, wenn man eine Familie gründen will, nicht heiraten und getrennte Wohnungen behalten.