Also zur zeit wohne ich mit meiner mutter in Mainz, da mein vater vor 5 Wochen in dieser wohnung verstorben ist, wollen wir aus der Wohnung raus und haben auch schon etwas in Bischofsheim gefunden. die wohnung hat bischen mehr als 60 qm und kostet auch bischen mehr. Meine Hauptfrage ist. Wenn ich jetzt mit meiner mutter einach umziehe bekommen wir trotz dem unseren Regelsatz bezahlt ????
Uns ist klar das keine kaution bezahlt wird und das wir auch keine Hilfe für renovierung bekommen. Unsere verwandten würden uns die differenz für die Miete geben. Können wir einfach auf eigene Faust umziehen und bekommen den Mindestsatz bezahlt. Weiß vielleicht auch jemand wie der Mietspiegel in Rüsselsheim(bischofsheim) Hessen ist. Die wohnung die ich gefunden habe ist Baujahr vor 1900.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
d.b.
-
-
erst ma ja, ihr dürft umziehen (Grundrecht der Freizügigkeit) und ihr bekommt auch weiterhin alg ii,
die wohnkosten, da ist die frage der angemessenheit
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-