Chance auf Wohngeld (Kostenübernahme von Hartz4) für Mietwohnung trotz Eigentum?

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Problem: Ich stehe als Eigentümerin im Grundbuch meines alten zwei Familien Hauses Baujahr 17hundert irgendwas). Jedoch hat meine Mutter (die mir das Haus vor vier Jahren überschrieben hatte) die Niessbrauchsklausel mit in den überschreibungsvertrag gesetzt. Die Situation ist diese. Meine Mutter wohnt in der einen Wohnung, ich in der anderen des Hauses. Eigentümerin bin laut Grundbucheintrag ich, aber durch die Niessbrauchsklausel habe ich keinerlei Rechte an dem Haus und meine mutter hat Wohnrecht (und alle anderen Rechte) auf Lebzeiten.
    Ich könnte also nicht verkaufen, vermieten (vermieten ist auch nicht möglich,weil alles sanierungsbedürftig, u.teilweise baufällig ist), etc. Diese Rechte liegen allein bei meiner Mutter da sie Niessbrauchsrecht hat. Ich bewohne eine Wohnung, die absolut sanierungsbedürftig ist. Das Geld hierfür hab ich jedoch nicht (da Harzt4). aber um hier vernünftig Wohnen zu können, müsste saniert werden.


    Weitere Situation: Ich bin psychisch sehr angeschlagen und komme hier nicht mehr (bzw. schon seit immer) klar mit ihr zusammen unter einem Dach. Sie tyranisiert mich schlimm, so daß ich bereits in Psychischer Behandlung bin.


    Mein Wunsch wäre es, hier wegziehen zu können. Aber ich kann derzeit keine Wohnung bezahlen..ich habe keine Arbeit und bin alleinerziehend mit einem einjährigem Kind. Somit auf Hartz4 angewiesen.Betreuungsplätze habe ich alle beantragten abgewiesen bekommen und kann erst in zwei jahren (wenn mein Kind drei ist) einen kindergartenplatz haben und somit wieder ein paar Stunden arbeiten gehen (wenngleich auch dann mein kleines gehalt sicher nicht für eine Mietswohnung reichen würde)


    aber ich wüsste gern, ob für mich und meine Tochter doch irgendwie die Chance besteht, hier ausziehen zu können,und eine kleine Wohnung vom Amt finanziert zu bekommen. Trotz dem daß ich Eigentümerin dieses alten, marroden Hauses bin?

  • das ist schon schwierig zu beantworten
    bei nießbrauch muss man nciht verkaufen
    aber trotz des Vermögens ene andere Wohnugn wird wahrscheinlich ein sonderfall sein udn man muss beweisen, dass es unerträglich ist, dort zu wohnen. dies wird nur eine sachverständiger können