Urlaub - nuss ich den genehmigen lassen?

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne nächste Woche in Urlaub fahren. :cool: Besondere Kosten würden für mich nicht entstehen, da ich die Ferienwohnung von Bekannten kostenfrei nutzen kann und Reisekosten fallen nicht an, da ich mit meinen Eltern fahren kann. Lediglich Essen, Trinken und hier und da mal was müsste ich bezahlen.


    Jetzt habe ich gehört, dass man sich jeden Urlaub genehmigen lassen muss. Ist das richtig?


    In meiner EGV steht auch nichts davon drin, dass ich mich abmelden muss. In der Vermittlung bin ich auch nicht drin.


    Würde das reichen, wenn ich da morgen einfach mal meine SB anrufe?


    Vielen Dank für eure Antwort schon im Voraus.

  • Da schon 2 Urlaubsthreads existieren will ich keinen 3. eröffnen.


    Folgendes:


    Letzten Freitag (5. Juni) wurde ich mit einer Umschulungs-Vorbereitenden-Maßnahme (UVM) fertig. Nach einem halben Jahr Lernstress (da macht man den Stoff aus einem Jahr Berufsschule in 6 Monaten) würde ich jetzt gerne 1-2 Wochen Urlaub machen.


    Heute (Freitag) war ein Brief der ARGE im Briefkasten: Mein Arbeitsvermittler will mich am Montag morgen sehen.


    Meine Frage: Falls er mich erneut in irgend eine Beschäftigungsmaßnahme usw. reinstecken will, habe ich trotzdem das Recht auf Urlaub, sprich könnte ich ihm sagen: "Herr ..., nach 6 Monaten Lernstress benötige ich 2 Wochen um mich zu erholen"?


    Oder ist es so dass er sagen könnte: "Nein, Sie machen Urlaub wenn ich es sage, nicht wann sie wollen." Und wenn er so drauf ist, wo könnte ich reklamieren (Sozialgericht, Arbeitskammer, usw.)?

  • Den Urlaub bzw die Ortsabwesenheit wie es sich nennt muß dir dein SB genehmigen.Wenn er jetzt allerdings bereits die nächste Maßnahme für dich hat wirst du diese machen müssen oder versuchst dich mit ihm zu einigen.Es kommt auch darauf an wie lange diese Maßnahme dann gehen soll denn dir stehen im Jahr 3 Wochen Urlaub eigentlich zu.