Kein Hartz IV, weil Krippenplatz vorrangige Leistung wäre?

  • Hallo Community,


    vielleicht könnt Ihr mir helfen.


    Ich wohne zusammen mit meiner Frau und unserem Sohn (jetzt 17 Monate). Wir haben beide unbefristete Arbeitsverträge laufen. Sie hat bis zum 12. Monat Elterngeld bezogen. Wir haben das Elterngeld nur für 12 Monate beantragt, da wir nicht mußten, das 300€ nicht angerechnet werden und Sie dann HartzIV dazu bekommen hätte. Hätten wir auf 24 Monate gestreckt und gleich HartzIV beantragt hätte es monatlich das Gleiche Geld wie bei 12 Monaten gegeben halt nur 24 Monate lang. Aber da wir eine der ersten waren, die Elterngeld bezogen konnte einem ja auch keiner was sagen. :/


    Aber egal, mir geht es um folgendes:
    Wir haben für unseren Sohn erst ab dem 01.09.2008 eine Krippenstelle. Seit Februar bekommt meine Frau genau 0€ Unterstützung, weil ein Betreuungsplatz angeblich vorrangige Leistung wäre und nur wenn die Stadt bestätigt, das es keine Unterbringung für unseren Sohn gibt hätte Sie ALG2 bekommen!? Ist das so? Die Stadt stellte uns diese Bestätigung natürlich nicht aus, weil es irgendwo im Randgebiet ja freie Plätze bei Tagesmüttern gebe.


    Ist es wirklich so, das wir unseren Sohn einfach irgendwo hin geben müssen, nur weil da grade Platz ist? Hat Sie obwohl wir die Zusage für den Krippenplatz zum 01.09. haben wirklich keinen Anspruch auf ALG2?


    Wir leben halt seit Februar zu dritt von einem Gehalt (ca. 1300€) und als Arbeitnehmer bekommt man ja sonst auch nix und muß alles selbst bezahlen. Nach den festen Ausgaben bleibt kaum was und wir setzen jeden Monat zu. Nur langsam ist nix mehr da zum zusetzen. Danke für hilfreiche Antworten.

  • Du selbst hättest HartzIV beantragen können, da du mit deinem Geld keine Familie ernähren kannst (Aufstocker), da ist es völlig irrelevant, ob dein Kind einen Krippenplatz hat oder nicht, deine Frau müßte sowieso noch keiner Vollbeschäftigung, na nichtmal einer Beschäftigung nachgehen. Das Ding hat 2 Seiten, stellt sie den Antrag wird er abgelehnt, weil sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist, auß er ihr belegt, daß ihr euch in die Erziehung teilt. Anders ist es bei dir, du hast Arbeit, nur das Geld reicht nicht. Versucht doch mal den Antrag andersrum. Wenn das nicht geht, in Widerspruch gehen, dann stimmt bei euerer ARGE was nicht.