Abschließendne Erklärung Einkommen aus Selbständigkeit

  • Hallo,


    sitze gerade über meine Abschließendne Erklärung zu Einkommen aus sebständiger Tätigkeit... und habe da mal ne Frage: Wann zählen Einnahmen als Einnahmen, im Monat der Rechnungslegung oder im Monat des Geldeingangs auf das Geschäftskonto?
    Arbeite meist an größeren Projekte, d.h. viele Betriebsausgaben im Monat, wo das Projekt läuft, aber Rechnung wird meist erst Wochen später bezahlt. Falls Zufluß auf Konto zählt, im Bewilligungszeitraum I negativer Gewinn und im zweiten Bewilligungszeitraum fliegen wir warschl. aus den Bezug wegen Gewinn. Gibts auch Anspruch auf ganzjährige Betrachtung ( wie bis Anfanf 2008)?

  • Hallo,


    normalerweise gilt bei dir das Zuflussprinzip (im Steuerrecht wäre das § 4 Abs. EStG!).


    Jahresweise Betrachtung wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen, stark Saison abhängige gewerbe.
    => Was machst du denn?



    Mfg