Hallo Alle Zusammen ,
ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin 20jahre alt ,Schwanger in der 12.Woche und wohne noch bei meiner Mutter und Ihrer Freundin in der Bedarfsgemeinschaft ( 60qm² Wohnung ).
Meine Mutter und Ihre Freundin beziehen beide zur Zeit auch HartzIV .
Zu meinem leiblichen Vater habe ich seit 19jahren keinen Kontakt.
Ich war bis vor kurzem 25.06.2008 noch auf einer VHS um dort meinen Schulabschluss nachzuholen , als ich dann erfahren habe , das ich Schwanger bin. Eigentlich wollte ich eine Ausbildung anfangen , aber bisher kamen nur Absagen. Nach der Schwangerschaft möchte ich für den 01.08.2009 eine Ausbildung anfangen.
Im Januar 08 habe ich von der für mich zuständigen ARGE die genehmigung bekommen aus persönlichen Gründen von zuhause auszuziehen. Da ich aber nicht die möglichkeit hatte , durch die Schule und das dort zuständige Amt ( Die ARGE wo ich hinziehen wollte, hat sich geweigert mir eine Wohnung zuzahlen ) ,bin ich Notgedrungen zuhause wohnen geblieben.
Nun durch die Schwangerschaft ist die Situation natürlich noch angespannter als ohnehin schon.
Nun würde ich gerne mit meinem Freund ( Verlobten / Vater des Kindes ) zusammen ziehen.
Er ist 22jahre alt und hat am 18.06.2008 seine Ausbildung abgeschlossen und muss nun ALGI beantragen , da er nicht übernommen werden kann .
Wir wissen noch nicht wieviel er bekommen wird.
Seit dem 01.09.2005 wohnt er bereits in einer eigenen Wohnung.
Nun stellen sich uns viele Fragen , z.B.
Wie viel qm² stehen uns zu ?
Wie hoch dürfen die Kosten der Wohnung sein ?
Brauch ich NOCHMAL die Bestätigung das ich Ausziehen darf oder gilt die alte noch?
Gibt es irgendwelches Geld für das Kleine? Erstaustattungsgeld oder sowas?
Wird das Elterngeld angerechnet und in welcher Höhe wird es sein?
Bekommen wir den Umzug und die Wohnungseinrichtung bezahlt ?
Wie viel Geld bekommen wir überhaupt , da er ja ALGI bekommt und ich HartzIV ?
Was ist , wenn die Wohnung preislich Angemessen ist , aber von den qm² zu Groß ist ? Lohnt es sich dann der ARGE die Wohnung vorzulegen?
Ich hoffe ich habe alles angemessen und verständlich erklärt.
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für die Antworten
Schönen Tag
Mit freundlichen Grüßen
Lovelyangel