Hallo zusammen, also es geht darum das ich im Oktober 06 eine Umschulung bis 30.01.2009 angefangen habe. Davor war ich Selbstständig. Nun hieß es ich müßte mich aber Arbeitslos melden was ich auch tat und alle Unterlagen eingereicht habe. Nun mußte ich letztens den Jahresausgleich von 06 einreichen, und da haben sie festgestellt das meine Frau und ich in diesem Jahr zu viel Verdient hatten und soll nun 2700 und ein paar zerdrückte zurückzahlen. Gut diese bittere Pille haben wir geschluckt und haben mit der zuständigen Stelle eine Ratenzahlung vereinbart die wir auch immer pünktlich überweisen. Nun haben die aber angefangen uns von unserem ALG 2 auch 20€ abzuziehen und schicken diese gleich an diese Stelle!!
Dürfen die soetwas einfach, ohne uns vorher darüber zu informieren???
Antwortet bitte schnell. Bei dieser schikane die seit diesem Jahr von denen kommt bin ich drauf und dran alles hinzuschmeißen, dann haben die eben 35.000 € für die Asbildung in den Wind geschossen!!
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Die Arge hat NICHT das Recht die 20 € abzuziehen!!! Geht hin oder besser macht es schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) und verlangt einen schriftlichen Bescheid zu dieser Abzweigung!!!!!! Die werden ganz schön ins Trudeln kommen!
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so etwas hatte ich mir auch schon gedacht. Diese blöde Kuh versucht seit dem die für uns zuständig ist uns irgendwie ans Bein zu pieseln!!! Naja jetzt bekommt sie noch ein saftiges Schreiben von mir.
Danke dir -
Haste schon ne Antwort auf dein Schreiben????
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Also
Ich würde mal vorsichtig sein weil ämter in diesen anliegen das recht hat um genau vor zugehen würde ich mich direkt an verbraucherzentrale wenden.Es Gibt leider gesetzlich vorgehens weise der ämter.
Deshalb in solche anliegen sofort bei denem persöhnlich denn sachverhalt klären oder bei den chef der agentur. -
Krebso , deine Bedenken kann ich nachvollziehen, zumal viele Ämter sich ihre Gesetze selber machen, aber KEIN Amt hat das Recht Zahlungen einzubehalten. Vorher muss ein Änderungsbescheid ergehen und auch diesem kann man widersprechen. Soweit ich danusan verstehe, zieht die Arge dieses Geld ohne Zustimmung und ohne Änderungsbescheid ab und DAS ist unzulässig.
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