hi chief
also folgendes,da es sich hiebei um eine nachtspeicherheizung handelt,mus die arge die tatsächlichen heizkosten übernehmen,ohne wenn und aber,wenn sie dieses nicht tun,nimm deinen bescheid und gehe damit zum amtsgericht und erwirke dort eine einstweilige verfügung,die giebt es dann sofort.außerdem solltest du beim stromanbieter deine abschläge herabsetzen lassen,weiterhin solltest du die heizung dann auf 2 stellen und das gebläse zuschalten(wenn du wieder strom hast) das spart ungemeine heizkosten. stelle bei der arge aber auch gleich nen antrag auf heizkosten,die sind wie gesagt bei nachtspeicher extra,wissen viele nicht. lg:)