Masterstudiengang und Hartz IV

  • Hallo,


    ich studiere mittlerweile im 7. Semester. Auf Grund eines Hochschulwechsels bin ich nicht mehr BaföG - Berechtigt. Meine Eltern können mir neben diversen Versicherungen und Semesterbeitrag 600 Euro Unterhalt zahlen. Ich komme damit gut zurecht. Mein Freund jedoch, mit dem ich seit 2 Jahren zusammen Lebe, studiert nun im 6. Semester Bachelor und wird diesen Abschluss noch in diesem Sommer erreichen. Er erhält jedoch neben dem Kindergeld (er ist 27 und bekommt es noch Ende des Jahres, auf Grund des Wehrdienstes) noch 250 Euro Unterhalt von seinem Vater. Seine Mutter zahlt nichts, da sie nach eigener Auskunft nicht das geld dafür hat. Da er sämtliche Studienkosten (einschließlich Langzeitstudiengebühren, da er nach dem 8. Semester wegen einer Prüfung die Fächer wechseln musste) und Versicherungen selbst tragen muss reicht das geld hinten und vorne nicht. Er bezieht nun auch schon seit fast 2 Jahren einen Studienkredit von 450 Euro monatlich. Damit kommen wir ganz gut über die Runden. Nun ist es aber fraglich, ob der Studienkredit weiter laufen kann, wenn er den weiterführenden Masterstudiengang noch einmal dran hängt. Dass er den Master machen will steht fest, da viele Betriebe (noch) keine Bachelor einstellen.
    Von einer Bekannten habe ich gehört, dass man nach dem ersten abgeschlossenen Studium Harz IV berechtigt ist. Dies gilt auch noch in einem weiterführenden Studiengang, soweit man nicht mehr vom Grunde nach BaföG berechtigt ist. Dies trifft laut BaföG - Amt nach einem späten Fachwechsel bereits zu. Stimmt diese Aussage? Sie meinte, es wäre eine Lücke im Gesetzt und sie hätte es mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts nach 3 Ablehnungen so durch bekommen.


    Weitere Frage: Ist mein Freund, wenn er den Kredit nicht mehr erhält Wohngeldberechtigt? Oder bekomme ich tatsächlich zuviel Unterhalt?


    Vielen Danke und liebe Grüße,


    N811e

  • Hallo,


    die Arge ist nicht verpflichtet deinem Freund den Master zu finanzieren und das wird sie höchst wahrscheinlich auch nicht tun, da der Erwerb des Bachelor bereits ein abgeschlossenes Studium bedeutet.


    Es besteht also keine wirkliche Notwendigkeit den Master zu machen.