Darf Gewerbeabmeldung verlangt werden ?

  • Hallo ,


    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich beziehe seit 2007 ALG 2 . Im Mai 2008 habe ich die Weiterbewilligung beantragt. Vor 2 Wochen habe ich bei der ARGE vorgesprochen . Mein Bearbeiter dort verlangte , dass ich ihm sofort eine Gewerbeabmeldung vorlegen müsste , ansonsten würde mir kein ALG 2 bewilligt.


    Ich habe also sofort ( notgedrungen) mein Gewerbe abgemeldet , denn ich brauche das ALG 2 dringend für die Miete - ansonsten lebe ich von Kindergeld und Kinderunterhalt was den ALG 2 Satz abdeckt.


    Das Gewerbe habe ich seit Mitte 06 nebenberuflich angemeldet , ich verdiene als spirituelle Lebensberaterin mtl. ca. 100- 250 Euro. Habe immer alle Verdienste bei der Arge angegeben. Diesen Zuverdienst benötige ich um Mietschulden abzutragen , die nicht vom Amt übernommen wurden.


    War es von der ARGE rechtens eine Gewerbeabmeldung zu verlangen ?? Als spiritueller Lebensberater gehen die Diskussionen sehr auseinander - tiels wird es als Gewerbe angesehen , teils als freiberufliche Tätigkeit.


    Ich habe nun heute vom Finanzamt Post bekommen , wo ich meine Gewerbeabmeldung nochmals angeben soll . Ich seh überhaupt nicht mehr durch ..


    Die ganze Tätigkeit läuft nur über eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung der Telefonplattform , ich bekomme ein zeitabhängiges Honorar , habe mich also selbst um Steuern usw. zu kümmern.
    Somit bin ich nicht angestellt und stehe dem freien Arbeitsmarkt trotzdem jederzeit zur Verfügung.


    Lt. Auskunft des ARGe-Mitarbeiters muss ich nur noch meine Abrechnungen jeweils einreichen zwecks Anrechnung .. aber was sagt das Finanzamt dazu ??


    Mir kommt das Ganze wie reine Schikane vom Arbeitsamt vor .. man will sich wohl die Einkommensanrechnungen sparen.


    Danke im Voraus für Hilfe , MfG Heike

  • Hallo Jamina!


    Ich kann mir das nur so erklären, das wenn Du als Selbstständige bestehen bleibst andere Kriterien bei der Bewilligung bestehen wie bei den anderen Arbeitslosen. Ich weis das Einnahmeüberschussrechnungen ect. vorgelegt werden müssen und aus eigenér Erfahrung kann ich Dir sogar mitteilen das es mir , obwohl ich das Gewerbe nur ruhen lassen wollte, dies auch verlangt wurde. Ich habe es durch den Bürgermeister abmelden lassen, da mir eine gesetzliche Grundlage diesbezüglich nicht bekannt ist und da eine Anmeldung mit Kosten verbunden ist bestand bei mir lediglich die Absicht das Gewerbé ruhen zu lassen.
    Über das Finanzamt könnte diesbezüglich sicherlich ein Datenaustausch laufen, aber sicherlich weist Du auch das durch Fristverlängerungen ect. man seine Jahreserklärung bisweilen um 2 Jahre nach hinten hinaus zögern könnte und in dieser Zeit dann unberechtigte Leistungen gezahlt zu haben und diese dan von jemanden der im Grunde dann doch nichts besitzt zurück zu fordern verursacht für die Allgemeinheit nur noch weitere überflüssige Kosten, somit macht das Vorgehen für mich in gewisser, wenn auch scheinbar nicht rechtlich gesicherter oder hinterlegter Weise, einen Sinn.


    gruß


    Habe grade debn Artikel von EDIMAX angeklickt, lies ihn Dir mal durch!