Gründe für Umzug?

  • Hallo!


    Ich bitte dringend um Hilfe!
    Wir möchten gern in die Nachbarstadt umziehen in eine fast gleichwertige Wohnung die auch mit den m² und der Kaltmiete im Rahmen bleibt. Es ist eine Wohnung einer Gesellschaft, die wenn man umziehen möchte, die Zustimmung vom Arbeitsamt benötigt, sonst bekommen wir sie nicht.
    Folgendes Problem:
    Das Arbeitsamt benötigt ja triftige Gründe. Reicht ein Attest vom Arzt als Umzugsgrund welches gesundheitlich bestätigt das ein Umzug von Vorteil wäre?


    Gruß

  • Hallo,


    das wird immer im Einzelfall entschieden.


    Ein Attest vom Arzt reicht nur aus, wenn die Begründung ein Verbleiben in der alten Wohnung wirklich unmöglich macht, z. Bsp. bei einer Gehbehinderung (kein Aufzug 4. Stock) etc.

  • Hallo Stolpi!


    Wie ist denn die Arbeitsmarktlage eurer Einschätzung nach in der Nachbarstadt? Könnte dies ein Grund für euch sein dorthin zu ziehen?
    Habt Ihr evtl. schon alle in Frage kommenden Arebitsplätze vor Ort durch Bewerbungen abgeklopft und seht dort keine große berufliche Perspektive mehr gegeben?


    Arbeitssuche ist immer noch neben eine neuen Tätigkeit einer der besten Begründungen, obwohl es in eurer Nachbarschaft sicherlich auch Arbeitslosigkeit gibt, aber vielleicht sind mehr Betriebe für eure berufssparte dort ansässig?


    Problem das Bemühen könnte auch vom heimatort erfolgen, nur für die Arbeitgeber ist es attraktiver wenn Bewerber vor Ort ansässig sind!?


    Gruß

  • Das Attest vom Hausarzt reicht definitiv nicht aus. Gehen Sie mit dem Attest zur Arge und beantragen Sie einen Untersuchungstermin beim zuständigen Gesundheitsamt.
    Die Kosten für die Untersuchung müssen von der ARGE übernommen werden.


    Es dauert ca. 2 Wochen bis Sie die Einladung zur Untersuchung bekommen.
    Befürwortet der Amtsarzt die Umzugsgründe muß die Arge die Kosten für den Umzug übernehmen.
    Aber auf jeden Fall vorher mit der zuständigen Arge am evtl. neuen Wohnort Rücksprache halten.
    Möglichst Mietbescheinigung der neuen Wohnung vorlegen.
    Bedenken Sie aber bitte, daß es von Stadt zu Stadt immense Unterschiede in der Höhe des für Hartz 4 Empfänger maßgeblichen Mietzinses gibt. So kann z.B. eine gleichwertige Wohnung in Witten ca. 30,- bis 40,- Euro mehr kosten als beispielsweise in Bochum.


    AUF JEDEN FALL BEI DER ARGE AM NEUEN WOHNORT SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN LASSEN, DAS DIE MIETKOSTEN ÜBERNOMMEN WERDEN.

  • Morgen zusammen.
    Das Thema ist zwar schon etwas älter aber würde trotzdem gerne ein paar Fragen beantwortet bekommen.


    Also:
    Ich Wohne derzeit in einer WG in Gelsenkirchen.
    Bewerbe mich sehr oft bei jeder menge Firmen im Ruhrpott.
    Nun bekomme ich aber immer wieder absagen trotz abgeschlossener Ausbildung als Industriemechaniker. (habe den dritt besten abschluß in NRW).
    Mein Vater ist selbstständig und habe eventuell die chance bei Ihm Arbeit zu bekommen.
    Meine ganze Familie und auch alle miene Freunde wohnen Krefeld, Viersen, Mönchengladbach und Kempen.
    Mein Sohnemann wonht bei seiner Mutter in Krefeld.
    Hier das mit der WG klappt nciht mehr da es nur noch Streitereien gibt.


    Ich war leider gottes bis letztes Jahr in Haft.
    Mein Dad möchte das ich wieder kontakt zu seiner Frau (eltern sind geschieden) aufnehme, mit ihr alles kläre/ins reine bringe.
    Wenn das erledigt ist würde ich bei meinem Dad Arbeiten können.


    1. Würde zu jetztigem zeitpunkt ein Umzug nach Krefeld genehmigt werden?


    2. Da ich wie gesagt in Haft war, habe ich keinerlei Möbel. Kann ich nach meinem eventuellen Umzug Möbelgeld beantragen?


    Wenn ja: 3. Wieviel Geld würde man da ungefähr bekommen?
    4. Kann man zb. bei Roller Möbel kaufen gehen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    LG