Auszug der Kinder für Studium - Wohnungsverlusst?

  • Hallihallo Zusammen.


    Folgende Situation:


    Ehepaar lebt mit 2 Töchtern von Hartz IV. Die Kinder sind 18 und 17, werden im Abstand von einem Jahr ihr Abitur machen und dann mit dem Studium beginnen und eigene Wohnungen beziehen (Bafög-finanziert). Die Mutter (vom Schicksal gebeutelt und ohnehin mit der Gesamtsituation etwas überfordert) ist der Ansicht, dass sie die Wohnung dann trotzdem nicht verlieren wird, weil die Kinder ja eventuell am Wochenende mal heimkämen. Ich hab da schon mehrmals darau hingewiesen dass der Staat garantiert nicht den Kindern 2 Wohnungen finanzieren wird, eine durch Bafög und eine durch HARTZ IV der Eltern. Die Mutter betreibt leider wohl realitätsflucht und will sich glaub ich gar nicht wirklich damit auseinandersetzen, was dann passiert. Könnt ihr mir da eventuell helfen und sagen wie das dann abläuft, damit ich die Realität an sie "herantragen" kann?


    Also meiner Ansicht - kenne mich im Detail mit Harz IV nicht aus - müssten die Eltern nach dem Auszug der Kinder innerhalb von 6 Monaten eine neue, ihrem 2-Personen Bedarf angemessene Wohnung (60qm?) beziehen, sonst bekommen sie die Miete gekürzt und müssen die Differenz aus ihrem eigenen Regelsatz begleichen.


    Wovor ich im einzelnen Angst habe ist, dass die Mutter Mist baut, z.B. angibt dass die Kinder weiter daheim wohnen damit sie die Wohnung behalten können (letztes jahr erst eingezogen), aber dass es rauskommt und die Kinder, die vom Bafög ihre eigene Wohnung haben, dann Ärger bekommen (Bafög verlieren, verklagt werden o.ä.);


    Könnt ihr mir vielleicht sagen wie überhaupt das Prozedere ist wenn die Kinder ausziehen, könnte die Mutter überhaupt Mist bauen oder sind da engmaschige Kontrollen. Was passiert, wenn sie es so macht und es rauskommt? Ärger für die Mutter oder für die Kinder (um die geht's mir im Grunde am meisten,weil die sind intelligent und haben gute Zukunftsaussichten; ich möchte nicht tatenlos zusehen, wie die Mutter ihnen eventuell die ganze Zukunft zerstört weil sie die Wohnung nicht aufgeben will).

  • Hallo Zoidbergo!


    Da die Wohnung erst im letzten Jahr bezogen wurde, gebe ich Dir in der Annahme des Ganzen zunächst recht, aber es gibt genügend Ausnahmen sodas es nicht ohne weiters zur Auszugsaufforderung kommen muss, selbst wenn die Wohnung zu groß sein sollte.


    Fakt 1 ist das die kinder sobald sie asuziehen sich Ummelden müssen (Einwohnermeldeamt - Ummeldegesetz - ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 500€ möglich).


    Fakt 2 dieser Umstand muss von der Bedarfsgemeinschaft gemeldet werden (Mitwirkungspflicht - ansonsten drohen Sanktionen mindestens 3 Monate 30% v.Regelsatz oder wenn's ganz hart kommt eine Anzeige wegen Betrugs, dies wird im Wiederholungsfall sicherlich beim 2 Auszug erfolgen).


    Für eine Umzugspflicht gilt das eine angemessene Alternative geboten ist, bei großem ALGII Bedarf werden aber Wohnungen oft knapp.
    Darüber hinaus gilt das man sein soziales Umfeld nicht unbedingt verlassen muss, ansonsten würde auch ein HARTZ IV Tourismus enstehen.


    Zu rechnen ist bei dauerhafter Weigerung eine Kürzung der Mietleistungen auf das angemessene Maß das aber nicht unbedingt den Vorgaben der ARGE entsprechen muss, dies ist vielmehr von Alter und Zustand des Objektes abhängig sowie der bewerttung der Wohnlage!


    gruß