moin, moin!
ich wohne mit meinem freund noch nicht ganz ein jahr zusammen, was ja glücklicherweise bedeutet, dass das amt unsere beziehung noch nicht als partnerschaftsähnliche lebensgemeinschaft ansieht.
nun fällt mir aber ein, dass wir - vor einem jahr auf gemeinsame wohnungssuche gewesen - vorsorglich einen wohnberechtigungsschein beantragt hatten, für den wir allerdings eine lebenspartnerschaftserklärung ausfüllen mussten.
jetzt zur frage: stehen solche informationen dem arbeitsamt zur verfügung? das arbeitsamt ist friedrichshain/kreuzberg, das bezirksamt, wo wir den wohnb.-schein beantragten, in schöneberg.
muss ich nun meinen freund doch im antrag mit angeben? ist es schon betrug, wenn ich es trotzdem erst einmal mit dem VE-antrag versuche? fragen über fragen.
danke schon mal im voraus für die antwort!