58er-Regelung? - Nicht mehr als arbeitslos oder stellensuchend registriert

  • Hallo,


    am 21.05.2008 nahm ich an einer Gruppeninformationsveranstaltung der ARGE teil und berichtete darüber unter dem Thema „Wiedereingliederungsvereinbarung mit 60“. Den an diesem Tag vereinbarten Termin (13.06.2008) zwecks näheren Erklärungen nahm ich wahr und möchte auch hierzu nachstehend berichten:


    Die ARGE-Mitarbeiterin, sehr freundlich, teilte mir mit, dass ich wegen meines Alters die Möglichkeit hätte, Alg2 unter erleichterten Voraussetzungen zu erhalten. Mit ein Grund hierfür sei, dass bestimmt kein Arbeitgeber jemanden in meinem Alter noch einstellen würde, da die Leistungsfähigkeit bei Älteren nicht mehr so groß sei wie bei Jüngeren. Mein Gedanke hierzu: Darüber kann man geteilter Meinung sein und sollte dies nicht verallgemeinern; es gibt auch noch Ältere, die leistungsfähiger sind als manch Jüngere (bitte nicht falsch verstehen). Werden unsere älteren Politiker dann auch als nicht mehr 100%-ig leistungsfähig bezeichnet oder sind diese Ausnahmen? Ich verstehe dies nicht.


    Zur weiteren Information erhielt ich eine Vereinbarung bezüglich dieser Regelung, welche ich zum nächsten Termin 01.07.2008 der ARGE unterschrieben vorlegen soll, sollte ich akzeptieren. Gleichzeitig soll ich auch bei der zuständigen Rentenversicherung einen Nachweis anfordern, aus welchem ersichtlich ist, ab wann ich eine abschlagfreie Rente beantragen bzw. erhalten kann; auch diesen Nachweis soll ich am 01.07.2008 vorlegen.


    Falls ich die Vereinbarung akzeptiere, würden mir keine Nachteile entstehen, auch würde die ARGE nicht mehr an mich herantreten (keine Einladung zu Gesprächen und Veranstaltungen, keine Stellenvorschläge bzw. Arbeitsvermittlung, keine Eingliederungsvereinbarung etc.). Bei Nichtannahme muss ich mit weiteren Einladungen, mit Eingliederungsmaßnahmen etc. rechnen.


    Nebenbei, meine Frau (56 Jahre), welche seit vielen Jahren eine sichere geringfügige Beschäftigung (400,-- €) ausübt, beendete gestern eine dreimonatige Eingliederungsmaßnahme, wobei ihr gestern auch von dem Träger mitgeteilt wurde, dass sie nun künftig laufend mit solchen Maßnahmen rechnen muss, bis sie und ich zusammen ein Einkommen erzielen, welches über den Leistungen der ARGE liegt, egal aus wie vielen sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen oder anderen Beschäftigungen auch immer bestehend. Unter Berücksichtigung der Personenanzahl (3 Personen, Tochter bis Juli 2009 noch in der Schulausbildung) und der KdU und unter Berücksichtigung der Arbeitsstellen aus dem Niedriglohnsektor, welche von den ARGEn und den Trägern derzeit angeboten werden (warum sind keine anderen Stellen dabei – hat dies einen Grund?), mindestens einer erforderlichen zweiten Lohnsteuerkarte mit einer höheren Steuerklasse (Klasse VI) usw. sind auf jeden Fall für eine Person mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen erforderlich bei einer wöchentlichen Stundenzahl, die weit über 40 Stunden hinausgeht und sich bei etwa 60 Stunden einpendeln dürfte - ich müsste dies noch genau berechnen.


    Es scheint sich doch alles zu widersprechen, scheint einen oder sogar mehrere Haken zu haben (Zwangsverrentung?). Einerseits bei Annahme Alg2-Bezug bis zum Rentenalter (Altersrente), ohne dass ich mich um eine Arbeitsstelle kümmern und auch keine Arbeit annehmen müsste (obwohl ich lieber eine Arbeitsstelle bis zum Rentenalter und evtl. auch darüber hinaus hätte, allerdings sind meine Bewerbungen bisher erfolglos geblieben; vielleicht bin ich aus Sicht der Arbeitgeber doch zu alt), andererseits bei Nichtannahme weiterhin mit der ARGE „konfrontiert“ werden. Hier kann doch etwas nicht stimmen – entstehen für mich bei Annahme der Vereinbarung doch „jetzt noch nicht erkennbare“ oder versteckte Nachteile?


    Übrigens, seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit habe ich vom Arbeitsamt und von der ARGE noch nie ein Stellenangebot/eine Stellenvermittlung erhalten, auch keine Gespräche diesbezüglich.


    Wie verhalte ich mich nun richtig, wer kann mir einen Rat o. ä. geben, vielleicht aus eigener Erfahrung?


    Bei Interesse kann ich die erwähnte übergebene Vereinbarung gerne separat zusenden, da hier als Anhang zu groß (1,18 MB).


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

  • Hallo Black!


    Wir haben ja schon des öfteren korrespondiert! Leider muss ich Deiner kritik in vollem Umfang recht geben.
    Die ARGE'n sind keine Verbesserung was die Vermittlung in sozialversicherungspflcihtige Arbeitsverhältnisse betrifft und die BA in Nürnberg geht mit der Abgabe dieser Aufgabe an weitestgehend provisionsorientierte Drittanbieter auch einen für Alle unbefriedigenden Weg nämlich den des abhängig machens gegenüber Zeitarbeitsfirmen und Lohndumping orientierten Unternehmensphilosophien.


    Dies steht nicht in den Reformen, denn dort ist zu lesen, das die Zielsetzung der Arbeitsvermittlung sein sollte die Leistungsbezieher dauerhaft aus dem Bezug von ALG II Hilfen mittels sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten zu bekommen.


    Die Annahme dies mit mehrere 400€ Erbringen zu müssen oder zu können ist nicht nur eine Fehleinschätzung sie ist auch rechtlich nicht zulässig ( Arbeiten für mehrere Arbeitgeber ).


    Ich finde es darüber hinaus unmöglich, neue Gesetze per Reformen in die Gesellschaft zu implizieren und gleichzeitig den angeblich so schlecht qualifizierten Betroffenen dann zu zumuten sich im Gewirr dernSozialbestimmungen 100-ig auszukennen, wo dies noch nicht einmal den ARGE Mitarbeitern selbst gelingt.


    Getreu der Gesetzesinterpretation " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" begibt sich der Staat hier in eine Vorgehensweise die man nur als assozial und selbstherrlich bezeichnen kann.


    Ich weis auch Dinge von denen unsere Staatsführer keine Ahnung haben, aber werden Sie deeswegen bestraft ? Nur weil die Premisse ausgerufen wurde die angeblich leeren Staatskassen zu füllen, muss man dies doch nicht aller Orten praktizieren, insbesondere nicht da wo die Menschen schon eh viel zu wenig zum Leben haben.


    Oberstes ziel muss sein den Unternehmern klare Signale zu geben, nämlich keine Green-Cards für was auch immer, und wer qualifizierte Mitarbeiter will soll diese auch ausbilden, denn beides wird gegenwärtig von Menschen wie Herrn Hundt (AG-Präsis) zwar gefordert und nachhaltig begründet aber leider findet in keiner Weise ein Handeln zum Abstellen der Gegebenheit statt. Warum ist mir klar, weil es immer noch billiger ist Menschen in den Sozialstaat zu importieren, denn vor Ort willige Arbeitslose entsprechend auszubilden. Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich in der Marktwirtschaft den Preis, heisst je mehr Menschen eine Qualifikation besitzen umso mehr kann man die Löhne drücken, vielleicht ist dies mal ein guter Hinweis den Verantwortlichen bei der BA in Nürnberg zu zeigen das dadurch selbst aufstockende Mittel für jeden Arbeitenden notwendig werden, es sei denn man bemüht sich flächendeckend aber spezifisch die Qualifikation von hiesigen Arbeitslosen zu betreiben. Als Regalauffüller oder Lagerhelfer kann jeder arbeiten, dem entsprechend ist die Entlohnung und eventuell der Bedarf nach aufstockenden Mitteln.


    Aber ich denke wir beide sind uns dahingehend sowieso einig, bin nur gespannt wie andere darauf wieder besseres Wissen publizieren!


    Gruss

  • Hallo,


    wie ich in meinem Beitrag vom 18.06.2008 erwähnte, soll ich der ARGE die sogenannte „58er-Regelung“ zusammen mit einem Nachweis der Rentenversicherung am 01.07.2008 unterschrieben vorlegen, falls ich diese Vereinbarung akzeptiere. Zu diesem Beitrag für die erhaltenen Antworten vielen Dank.


    Ich habe bei der Rentenversicherung angefragt, ob ich bei Unterzeichung wirklich keine Nachteile zu erwarten habe und gebeten, mir den für die ARGE erforderlichen Nachweis auszustellen; bis heute habe ich allerdings noch keine Antwort etc. erhalten.


    Da der Termin nun bereits am kommenden Dienstag ist, werde ich die Vereinbarung wohl unterzeichnen, allerdings mir dem Vermerk „Akzeptiert unter der Voraussetzung, dass mir durch diese Vereinbarung keine Nachteile gleich welcher Art entstehen.“


    Ich hoffe, ich mache hiermit keinen Fehler - allerdings habe ich ja noch eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten.


    Herzliche Grüße


    Black

  • Hallo Black.


    Ich bin 59 Jahre alt und kenne Ihr Problem aus eigener Erfahrung.


    Ob Sie unterschreiben oder nicht, ändert nichts daran, daß wir Hartz-Empfänger sind oder werden.
    Dies bedeutet, wir sind auch als „58er“ nicht besser dran als jeder andere Sozialempfänger und werden entsprechend behandelt.
    Die Sache dient einzig und alleine der Manipulation der Arbeitslosenstatistiken.
    Unterschreiben Sie nicht, wird man Sie mit Arbeitsangeboten unterhalb der Gürtellinie traktieren.
    Unterschreiben Sie, wird man versuchen, Ihren Anspruch zu kürzen, um Sie so in irgendein geartetes Verdienst zu zwingen. Hop oder Top.
    Achten Sie bei Ihrer Kontoführung also sehr genau darauf, daß der Geldzufluß nicht zu Kürzungen führen kann. Erscheint Ihnen die bewilligte Leistung zu gering, erheben Sie sofort Widerspruch,
    warten die Stellungnahme der ARGE ab, holen sich einen Beratungsschein beim Gericht und lassen sich anschließend von einem Fachanwalt in Arbeitsrecht und Sozialrecht beraten.
    Alleine in Berlin laufen z.Zt. 20.000 Fälle dieser Art vor Gericht, Tendenz steigend und das ist gut so, wie wollen wir sonst den Gesetzgeber zwingen, endlich Klarheit in diese trübe Brühe Gesetzgebung zu bringen.


    Unterliegen Sie nicht dem Schein, nun in 58geregelt eine Art Frührente zu haben, das wäre sehr
    blauäugig. Ich weiß nur eins, daß ich die Garde, die z.Zt. am Ruder der Regierung sitzt, nicht mehr wählen werde.
    Schöne Grüße buetello