hallo...
ich brauche mal einen rat.
wir wohnen im eignen haus mit einer wohnfläche von 155 m².
wir haben seit 2005 alg2 bewilligt bekommen.mein mann ist weiterhin selbstständig und bekommt die fehlenden einnahmen die zur haushaltsführung notwendig sind,bezuschusst.
die unterkunftskosten wurden kurzzeitig von 430 euro auf 804 euro erhöht weil die zinsbelastung in voller höhe anerkannt wurde.allerdings nur über einen zeitraum vom 1.4.08 bis 31.8.08
danach sollen wir die kosten für unterkunft und heizung senken,damit diese auch weiterhin übernommen werden können.
wir sollen die kosten senken in dem wir die einliegerwohung vermieten,was aber nicht möglich ist,da wir diese wohnung noch nicht komplett fertig haben.ausserdem fehlt uns hierzu das geld,diese zu vervollständigen.
ausserdem sollen wir in eine andre wohnung umziehen und für die bemühungen zur wohnungssuche beweise vorlegen.ansonsten kann man nur die angemessenen kosten bezuschussen.
wenn wir eine mietwohnung hätten würde folgendes gelten... 5 personen--------105m² wohnfläche
da wir aber im eigenheim wohnen gelten doch aber andere regeln?oder etwa nicht?
ich meine gelesen zu haben dass die angemessene größe bei eigenheimen 120m² für 4 personen sei und für jede weitere person 20 m² dazu.
also wäre die angemessene wohnungsgröße nur um 15 m²überschritten. die berechnungen gehen aber nach den 105m².
kann man hier von uns verlangen umzuziehen,obwohl sich nichts vergleichbares finden lässt?gibt es nicht ein gesetz das besagt,dass man die lebengrundlage nicht aufgeben darf,wenn man massiv benachteiligt wird?ich kann das jetzt so nicht genau wiedergeben,aber irgendwie so ähnlich hab ich mal was gelesen.
dass das amt nicht verlangen kann die existenz aufzugeben..oder so..
ausserdem berechnet das amt unser haus wie eine mietwohnung und nicht wie ein haus.kann ich da noch irgendwie an der berechnung was ändern in dem ich widerspruch einlege?oder bin ich da flasch informiert?
wäre dringend notwenig hier bescheid zu wissen.
vielen dank mal im vorraus!