auszug aus eigenheim??

  • hallo...
    ich brauche mal einen rat.


    wir wohnen im eignen haus mit einer wohnfläche von 155 m².
    wir haben seit 2005 alg2 bewilligt bekommen.mein mann ist weiterhin selbstständig und bekommt die fehlenden einnahmen die zur haushaltsführung notwendig sind,bezuschusst.
    die unterkunftskosten wurden kurzzeitig von 430 euro auf 804 euro erhöht weil die zinsbelastung in voller höhe anerkannt wurde.allerdings nur über einen zeitraum vom 1.4.08 bis 31.8.08
    danach sollen wir die kosten für unterkunft und heizung senken,damit diese auch weiterhin übernommen werden können.
    wir sollen die kosten senken in dem wir die einliegerwohung vermieten,was aber nicht möglich ist,da wir diese wohnung noch nicht komplett fertig haben.ausserdem fehlt uns hierzu das geld,diese zu vervollständigen.
    ausserdem sollen wir in eine andre wohnung umziehen und für die bemühungen zur wohnungssuche beweise vorlegen.ansonsten kann man nur die angemessenen kosten bezuschussen.


    wenn wir eine mietwohnung hätten würde folgendes gelten... 5 personen--------105m² wohnfläche
    da wir aber im eigenheim wohnen gelten doch aber andere regeln?oder etwa nicht?
    ich meine gelesen zu haben dass die angemessene größe bei eigenheimen 120m² für 4 personen sei und für jede weitere person 20 m² dazu.
    also wäre die angemessene wohnungsgröße nur um 15 m²überschritten. die berechnungen gehen aber nach den 105m².


    kann man hier von uns verlangen umzuziehen,obwohl sich nichts vergleichbares finden lässt?gibt es nicht ein gesetz das besagt,dass man die lebengrundlage nicht aufgeben darf,wenn man massiv benachteiligt wird?ich kann das jetzt so nicht genau wiedergeben,aber irgendwie so ähnlich hab ich mal was gelesen.
    dass das amt nicht verlangen kann die existenz aufzugeben..oder so..
    ausserdem berechnet das amt unser haus wie eine mietwohnung und nicht wie ein haus.kann ich da noch irgendwie an der berechnung was ändern in dem ich widerspruch einlege?oder bin ich da flasch informiert?
    wäre dringend notwenig hier bescheid zu wissen.
    vielen dank mal im vorraus!

  • Hallo mittendrin!


    Alles weis ich auch nicht, aber das Eigenheim müsst ihr in keinem Fall verlassen, allerdings ist die ARGE berechtigt die Kostensenkung für Heizung ect. zu verlangen, sofern ihr dieser nachkommt, ist sie aber auch verpflichtet die Kosten zu übernehmen und nicht nur wie oft bezeichnet im Rahmen der Angemessenheit oder des Durchschnitts sondern in tatsächlicher Höhe und die ist nicht durch Durchschnittliche Werte sondern individuell zu ermitteln, hier praktieziert die ARGE oft genug etwas anderes.


    Sparen ist euch allerdings zuzumuten!


    Zur Anliegerwohnung folgendes: Annonciert einfach die Wohnfläche und das diese noch niocht fertig ausgebaut ist. Wenn dann keiner Interesse hat kann euch die ARGE dies nicht anlasten, allerdings sollte der Mietpreis dann schon angemessen gestalltet sein.


    Das Haus aufgeben müsst ihr auf keinen Fall, denn es dient ja auch in gewisser Weise der Altersvorsorge.


    Recht hast Du damit das niemand aus seinem sozialen Umfeld zum Wegzug bewogen werden darf, zumal wenn dieses sich erheblich verschlechtern würde.


    Oft genug werden Betroffene nach 15/20 Jahren Wohnens am selben Ort derartig von der ARGE genötigt in kleiner Wohnungen umziehen zu müssen, dies ist unrecht und in den SGB Vorgaben des Buches III ausdrücklich festgehalten!


    Also Hoffnung und Kopf hoch, niemand auch nicht die ARGE kann euch aus eurem Eigenheim verjagen, lediglich könnten die Leistungen eingeschränkt werden, aber das macht die ARGE überall wo man es sich bieten lässt!


    Gruß

  • mit der berechnung der wohnfläche.es ist doch so dass seit 2001-2005 die ämter als angemessene wohnfläche für eine eigentumsohnung 120m² sehen und für ein eigenheim eine fläche von 130m² für 4 personen und je weitere person 20m² dazu.
    also würden wir nur bei 155m² wohnfläche die angemessenheit um 5m² überschreiten,da wir 5 personen sind.


    wenn ich beim amt anrufe oder auch ein schreiben schicke,kann ich mich dann darauf berufen,dass gewisse sozialgerichte(ich könnte ja dann auch beispiele aufführen)diese 130m² für angemessen halten?
    ist das amt dann nicht verpflichtet nach dieser berechnung für eigenheime zu gehen?
    oder dürfen die das eigenheim einfach wie eine mietwohnug in der berechnung ansetzen?


    her grunert..danke für ihren tip!
    ich habe schon viele interessante beiträge von ihnen gelesen und sie sind wirklich sehr engagiert.weiter so und nochmals danke!