Kündigung Minijob

  • Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz 4. Zum 1.6. hatte ich einen Minijob gefunden bei einer Inventur Firma. Das lief aber von Anfang an nicht gut, weil ich überhaupt nicht auf die Stunden komme, die ich eigentlich arbeiten müßte (14,9 die Woche). Den Arbeitsvertrag habe ich erst am 5. erhalten und den Einsatzplan auf wiederholter Nachfrage erst am 9., also war schon fast der halbe Monat um. Auf dem Einsatzplan war nun nicht mehr viel übrig, woran ich teilnehmen könnte, so, daß es mir absolut nicht möglich ist auf die Stunden zu kommen. Am 13. hatte ich einen Brief vom Arbeitsamt im Kasten, wo mir mitgeteilt wurde, daß wir zum nächsten Monat 240 EUR ALG 2 weniger kriegen, da ich ja jetzt den Minijob mit 400 EUR habe. Denen kann man nicht mal die Schuld geben, da sie ja noch nicht wissen, daß ich keine 400 EUR verdienen werde. Am liebsten würde ich den Job kündigen, weil ich auch in Zukunft niemals auf die Stunden kommen werde und somit 400 EUR verdienen könnte. Wenn ich kündige, habe ich dadurch auch eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?
    Achso, vielleicht ist noch anzumerken, daß der Stundenlohn 5 EUR beträgt und nur tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt wir.
    Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar

  • Hallo,
    sofort Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, daß Dein Verdienst jeden Monat unterschiedlich sein wird.
    Du musst dann aber jeden Monat eine Verdienstbescheinigung vorlegen.
    Aus dem Job kommst Du vieleicht mit einer längeren Krankschreibung.

  • Hallo Rexi!


    Was ist die Zielsetzung der ALG II Reformen? Es sind weder Praktika noch 400 € Jobs, gänzlich und alleinig ist die Zielsetzung jene, nämlich mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gänzlich von der Nutzung der ALG II Leistungen unabhängig eine dauerhafte Beschäftigung zu erlangen, die dies sicher stellt.


    Ich kann das dumme Gefassel vieler ARGE Mitarbeiter und caritativer Einrichtungen langsam nicht mehr hören, wo es immer heisst "fehlende Qualifikationen zu erlangen" oder "einen ersten Schritt zum Ziel" zu verfolgen.


    Fakt ist das die ganzen Hartz Reformen ein Lohndumping beinhalten, nur zum Vorteil der Arbeitgeber und deren Präsident lallt dann in seinem Unverstand soetwas wie "nicht ausreichende Fachkräfte" und "fehlende Qualiofikationen" !


    Wenn es eine fehlende Qualifikation ist, sich den Lohnvorstellungen der Arbeitgeber nicht unterordnen zu wollen, dann besitze ich gerne diesen Mangel und wenn es eine fehlen an Fachkräften gibt, sollten sich eben diese Herren darauf besinnen das es sicherlich billiger ist, Inder und Asiaten per "Green-Card" einzubürgern als vor Ort die vorhandenen Menschen zu qualifizieren, sie aber eine soziale Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben. Man vergisst nur zu schnell das die größten Gewinne da zu erzielen sind wo man am Teuersten verkaufen kann! Wenn sich also in Zukunft kein in Deutschland arbeitender Arbeitnehmer mehr hier etwas kaufen kann, werden auch die Gewinne nicht mehr so üppig ausfallen!


    Der Staat müsste im Gegenzug dann für den "Sozialen Frieden" im Land darüber hinaus den Reichen mehr nehmen (so wie gegenwärtig durch Steuern und Sonderabgaben), das wollen die Herrschaften aber auch nicht und drohen mit Abwanderung. Dann sollen sie doch ziehen, niemand hält sie hier auf nur wer hier verkaufen und Gewinne machen will, dem soltlte bewusst gemacht werden das man mit uns kein Mittelalter mehr herbei führen kann!


    Rexi, melde die Arbeitsbedingungen der ARGE und dem Arbeitsamt - schon die besagten 14,9Std Woche sagt ja im grunde aus das Du dem Arbeitsmarkt im Grunde nicht zur Verfügung stehst, denn die Frage jedes Fallmanagers lautet doch ob man sich vorstellen kann täglich mindestens 3 Stunden zu Arbeiten und erst ab 15 Wochenstunden wird man als Arbeitsfähig eingestuft.


    Wenn anderen Ortes die ARGE darauf bestehen kann einen 400€ Job aufzugeben, sollte man diesen Passus in Deinem Fall doch auch wohl zur Anwendung bringen können.


    Wie gesagt, denkt mal alle mehr an die Zielsetzung der Reformen, denn die sind nicht nur für uns gemacht weil wir Leistungen beziehen sondern auch in vielerlei anderer Richtung. Wir sind alle zu dumm diese Punkte auch mal ins Gespräch zu bringen und immer nur in der Verteidigungsposition, das ist grundsätzlich falsch. Die Reformen verpflichten nicht uns das schwächste Glied der Kette sondern auch Arbeitsvermittler und Unternehmer aber dieses Thema kenn wohl nur ich alleine!


    Gruß

  • Hallo Horst Grunert,


    danke für die ausführliche Antwort.
    Mein Problem aber ist, daß ich bei dem Einstellungsgespräch in dieser Firma 2 Arbeitsverträge hingelegt bekommen habe, die ich unterschreiben sollte. Nachdem ich ihn nochmal gelesen hatte, unterschrieb einen davon und sagte, daß der andere ja sowiso für mich ist und da sagten die, daß ich den anderen auch unterschreiben soll, da der erst zur Zentrale, wegen der Unterschrift und den Stempel, und ich ihn dann von dort aus zugeschickt bekomme.


    Als ich ihn dann wieder bekam, stand aufeinmal drin, daß ich auf Verlangen des Arbeitgebers im gesamten In- und Ausland eingesetzt werden kann. Das war mir nun neu, denn auf Nachfrage bei dem Gespräch habe ich gesagt, daß dieser Job dann nicht für mich in Frage käme, da ich nicht irgendwo übernachten will, da ich auch Familie habe.
    Die sagten dann, daß das für mich sowiso nicht in Frage käme, da es sich bei mir um einen 400 EUR Job handelt und ich dann zu viele Stunden hätte, also mehr als 14,9 in der Woche.


    Wenn ich nun (was ich sowiso noch diese oder nächste Woche mache, sobald ich meine leere Verdienstabrechnung habe)zur ARGE gehe und denen dann auch alles schildere und belege, und dann dieser Passus im Arbeitsvertrag steht, was kann ich da denn noch ausrichten, denn die werden sagen, daß ich das so unterschrieben habe. Ich kann mich doch nicht auf mündliche Absprachen berufen, denn die kann ich doch nicht beweisen.


    Ist echt eine verfahrene Situation. Aber vielleicht hast du da auch einen Ratschlag für mich.

  • Hallo Rexi !


    Kündigen kann man immer, allerdings führt dies fast immer zu einer Speerfrist.


    Mein Rat: suche Dir einen anderen 400 € Job und kündige dann! Da kann die ARGE nur damit argumentieren das es möglich sein könnte beide Jobs auszuüben, wenn Deine Anwesenheit aber bei der neuen Arbeitsstelle zu ähnlichen Zeiten erforderlich ist, darfst Du Dich für die besseren Arbeitsbedingungen entscheiden.


    Sollte Dein jetztiger Betrieb Dich anderen Ortes einsetzen wollen sofort schriftlich, unbedingt schriftlich widersprechen mit dem Hinweis das Dir eine andere mündliche Zusage diesbezüglich gemacht worden ist, ausserdem soll der Arbeitgeber Dir für diesen Fall die Fahr und evtl. Mehraufwandskosten schon mal per Pauschale im Voraus leisten, da es bei dem geringen Einkommen nicht auch noch zumutbar ist derartige Aufwendungen über Wochen vorzustrecken. Wenn Du das alles machst gibt es nur zwei Möglichkeiten, der Arebitgeber erfüllt diese oder letztere, er verzichtet auf Deine Dienste!


    Gruß

  • Hallo H. Grunert,
    also, ich weiß es jetzt genau, den Job kann ich einfach so kündigen, da er nicht Sozialversicherungspflichtig ist und ich ihn mir selber gesucht hatte, ich htte ihn nicht vom Amt bekommen. Ich bekomme auch keine Sperrzeit. Trotzallem vielen Dank für die Hilfe.