Hallo ...
... ich trenne mich gerade von meiner Ehefrau und meine künftige Wohnung wird in demselben Wohnort sein. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die an jedem Wochenende von Freitag ab ca. 15.00 Uhr (Abholung) bis einschließlich Montag 8.00 Uhr (da bringe ich sie zum Kindergarten, anschließend wird sie von meiner Noch-Frau abgeholt) bei mir verbringt.
Mir allein stehen laut meinem Sachbearbeiter für unseren Wohnort Hildesheim max. 50qm bei einer maximalen Miete inkl. NK aber ohne Heizkosten von EUR 330,- zzgl. EUR 1,15 je qm für Heizkosten zu (Warmwasser wird aber wieder abgezogen). Da ich ihm erklärte, dass meine Tochter von Freitag bis Montag bei mir ist, würde er mir "kullanterweise" bis zu 10qm mehr also max. 60qm zugestehen, jedoch dürften sich die Mietkosten nicht erhöhen.
Meine Frage(n) nun, ist diese Aussage von ihm korrekt so ? Ist sowas nicht fest geregelt ?
Meine Frau und ich haben gemeinsames Sorgerecht, der Aufenthalt meiner Tochter ist zwar schriftlich, aber nur unter uns, also nicht per Rechtsanwalt oder Notar einvernehmlich geregelt. Gibt´s da eine eindeutige Regelung, denn bei einer weiteren Person steigen letztlich auch die NK, welche ich aber seiner Meinung nach nicht erhöhen dürfte. Allein die Heizkosten würde der QM-Zahl angepasst werden...
Dann noch die Frage, wie es mit der Bereitstellung oder Finanzierung der Einrichtung aussieht. Ich habe ab Zeitpunkt der Anmietung KEINE Einrichtungsgegenstände mehr. Würde dies auch von der Agentur bezahlt werden ?
Schönen Dank für die Antwort...
Gruß... Michael