Guten Tag zusammen.
Brauche Hilfe zu den Nebenverdienst meiner 16 jährigen Tochter.
Nach den ganzen "Germanys next Topmodel" Rummel, wollte meine Tochter auch modeln. Was anfangs aus Spass gemacht wurde, hat sich anscheinend zu einen lukrativen Nebenjob entwickelt.
Zur Situation:
Meine Tochter ist 16, Schülerin 10 Klasse und will Abitur machen, Verdient vorraussichtlich . 20000 Euro im Jahr.Krankenversichert bei mir.
Nachdem wir merkten, das so viel Geld damit verdient wird, habe ich mich natürlich versucht zu erkunden, was für Pflichten punkto Steuer und Sozialversicherung auf sie zukommt.
Ist aber schwer rauszubekommen, da sogar die Leute vom Finanzamt und der Krankenkasse mir keine genaue Auskunft geben konnten.
Gemeldet habe ich schon bei beiden den Zuverdienst meiner Tochter. Meine Frage ist nun, was erwartet mich ( Kindergeld wird wahrscheinlich gestrichen ) und vor allem meine Tochter für Abzüge.
Eventuell kann mir auch einer Tipps geben, ob sie sich als Selbstständige oder Freiberufler ( Künstler?)anmelden soll.
Aufträge erhält sie nur von einer Agentur, die 25% von der Gage abziehen, und diese mit 19% versteuern und ebenfalls von der Gage abziehen .
Zudem stellt sich mir die Frage, ob nicht mein Frau als Angestellte von meiner Tochter wirken kann, da sie genauso viel unterwegs ist mit meiner Tochter ( hinfahren, Unterschriften leisten, stylen usw. )
Viele Fragen, aber ich möchte nichts falsch machen, und die Behörden sind mir bisher keine Hilfe gewesen.
Vielen vielen Dank schon mal im vorraus
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Hallo Tomthecook!
So wie es aussieht, ist Deine Tochter "Freier Mitarbeiter" bei der Agentur, die sich sozusagen vom Gesamthonorar eine Eigenrechnung stellt ( was ja durch die Umsatzsteuer 19% zu erkennen ist )
Demnach vereinnahmt Deine Tochter also das gesamte Honorar in welchem ja auch eine Mehrwertsteuer des Auftraggebers enthalten ist (dies gilt auch im Ausland), diese müsste im Grunde kenntlich gemacht werden.
Ich denke Deine Tochter bekommt jeweils einen Scheck den Sie dann bei der Agentur einreicht damit diese Ihren Anteil berechnen kann. Ansonsten stellt sich die Frage ob die Zahlen der Agentur korrekt abgerechnet werden (dies mal nur nebenbei). Aufträge im Ausland unterliegen oftmals dort ganz anderen Abgabesätzen wie hier.
In Deutschland gilt im Grunde das man entweder "angestellt" oder "selbstständig" tätig ist. Selbstständig bedeutet Einkommenssteuerpflichtig! Ich hoffe das in Deinem Fall nicht soetwas wie "Scheinselbstständigkeit" besteht, denn im Grunde arbeitet Deine Tochter ja nur für eine Agentur, die aus steuerlichen Gründen das Groh des Verdienstes dem "Freiberufler" zukommen lässt, der damit aber zunächt auch den Gesamtbetrag als Bruttoeinkommen zu betrachten und zu versteuern hat. Die Rechnungslegung der Agentur kann dann diesbezüglich geltend gemacht werden.
Somit dürfte eindeutig klar sein, das Deine Tochter im Grunde als "Selbstständige" zu werten ist und man sollte diesbezüglich eine Anmeldung für Gewerbliche Tätigkeiten und eine Anmeldung beim Finanzamt belegen können. Für Schüler und Studenten gelten soviel mir bekannt ist gesonderte Steuersätze, es ist also besser wenn Deine Tochter eine eigene Steuererklärung abgeben kann. Natürlich kann sie dann auch andere Leute beschäftigen, so wie z.B. Deine Frau als Chauffeurin, als Sekretärin für den Papierkram mit dem Steuerberater oder das Time - Managment wenn die Agentur einen Auftrag vermittelt.
Natürlich gelten dann auch entsprechende Abgabepflichten, auch auf 400€ Basis, da sind es seit Mitte 2007 30% !
Ich hoffe die Info hilft Dir weiter!
Gruß
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