Folgender Sachverhalt.
Mein Lebensgefährte bekommt ALG II und mein Verdienst wurde bisher mit angerechnet-also BG!Nun war ich bis 17.05.08 in Elternzeit und erhalte seit dem 19.05.08 ALG I.Den Antrag auf ALG I hab ich am 29.05.08 abgegeben und am 04.06.08 für den Zeitraum vom 19.05.08-31.05.08 Leistungen erhalten.Da ALG I ja rückwirkend gezahlt wird bekomme ich die Leistung für den Zeitraum vom 01.06.08-30.06.08 erst am 01.07.08 gezahlt.Heute bekamen wir dann ein Schreiben,wo es hiess das wir Leistungen (ALG II) vom 01.05.08-30.06.08 in einer bestimmtenh Höhe zu viel erhalten haben,da ich ja ALG I bekommen habe.Die nette Dame vom Amt ist der Meinung das sie die Leistung vom Juni,die ist wie gesagt rückwirkend erst im Juli erhalte,bereits mit anrechnen darf.
Entspricht das wirklich der Wahrheit?Normalerweis kann das Einkommen doch nur in dem Monat angerechnet werden,in dem es erhalten wird.Oder?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich für euch,wenn nicht einfach Fragen.
LG Silke