Anrechnung Arbeitslosengeld

  • Folgender Sachverhalt.


    Mein Lebensgefährte bekommt ALG II und mein Verdienst wurde bisher mit angerechnet-also BG!Nun war ich bis 17.05.08 in Elternzeit und erhalte seit dem 19.05.08 ALG I.Den Antrag auf ALG I hab ich am 29.05.08 abgegeben und am 04.06.08 für den Zeitraum vom 19.05.08-31.05.08 Leistungen erhalten.Da ALG I ja rückwirkend gezahlt wird bekomme ich die Leistung für den Zeitraum vom 01.06.08-30.06.08 erst am 01.07.08 gezahlt.Heute bekamen wir dann ein Schreiben,wo es hiess das wir Leistungen (ALG II) vom 01.05.08-30.06.08 in einer bestimmtenh Höhe zu viel erhalten haben,da ich ja ALG I bekommen habe.Die nette Dame vom Amt ist der Meinung das sie die Leistung vom Juni,die ist wie gesagt rückwirkend erst im Juli erhalte,bereits mit anrechnen darf.
    Entspricht das wirklich der Wahrheit?Normalerweis kann das Einkommen doch nur in dem Monat angerechnet werden,in dem es erhalten wird.Oder?
    Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich für euch,wenn nicht einfach Fragen.


    LG Silke

  • Folgender Sachverhalt.


    Normalerweis kann das Einkommen doch nur in dem Monat angerechnet werden,in dem es erhalten wird.Oder?
    LG Silke


    Ein klares JA. Es gilt das Zuflussprinzip, nachzulesen in der DVO.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo,


    bei Alg I und Krankengeld wir durch die ARGEn aber anders Verfahren, zumindest teilweise. Hierbei handelt es sich ja jeweils um Tag-genaue Zahlungen, daher werden diese auch Tag-genau angerechnet.


    z.B.: Alg I wird vom 10.05.2008 bis 31.10.2008 bewilligt
    => die Anrechnung erfolgt auch vom 10.05.-31.10.2008, sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist kann das Alg I noch mit der Versicherungspauschale, Kfz-Haftpflicht und ggfs. einen Teil der Beiträge zur Riesterrente bereinigt werden!



    Mfg