Hallo Leidensgenossen,
Fakt:
seit Bestehen der Argen wurde die Miete für unsere BG (Ehefrau & ich) vom Job-Center in voller Höhe übernommen.
Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung und Warmwasser (je zur Hälfte)
Als meine Ehefrau EU- (Erwerbsunfähigkeits-) Rente beziehen mußte, wurde ihr Grundsicherung vom Landkreis bewilligt, die der Hälfte der Mietkosten entspricht.
Die andere Hälfte der Mietkosten übernahm das Job-Center.
Zum 01.Juli mußte ich einen neuen Antrag stellen, der wurde auch schön mit dem neuen Regelsatz (plus 4 EURO) berechnet, gleichzeitig wurden aber 6,26 EURO für Warmwasserpauschale abgezogen.
Der Beschluß des Bundessozialgerichtes vom 27. Feb. 2008, AZ: B 14/11b AS 15/07 R, ist mir bekannt.
retorische Fragen:
Soll ich mich nun freuen, oder ärgern ?
Hinnehmen, oder Widerspruch ? Nur --- mit welcher Begründung ?
dringende Frage bezüglich http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ab90fd6806.php
Zitat:
"Allerdings hat das BSG Aufgrund der Pauschalierung der Regelleistung auch eine Nachzahlung von Heizkosten ausgeschlossen (siehe auch § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II)."
Muß ich jetzt die Gaspreiserhöhungen vom Regelsatz bezahlen ? Oder hat der Auto da etwas faslch verstanden, oder mißverständlich dargestelllt, oder bin ich zu blöde, das Rechtskauderwelsch zu verstehen ?
gruß
sven-my