Ich habe hier eine dringende Frage, und hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe bald einen Prozess gegen das Arbeitsamt. In Kurzfassung-Ich hätte ein halbes Jahr länger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I gehabt, doch wurde ich durch Fehler der Behörde vorzeitig zum Hartz IV Empfänger.
Sollte ich den Prozess gewinnen, so würde ich die Differenz zum Arbeitslosengeld I (für 6 Monate) als Entschädigung erhalten. Sollte das der Fall sein, kann mir diese dann als Hartz IV Empfänger von der Arge als Einkommen angerechnet werden??
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Hallo,
nein, der Differenzbetrag stand dir für den Zeitraum zu und kann auch nicht auf die kommenden Leistungen als Einkommen angerechnet werden.
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