Hallo,
meine Freundin ist schwerbehindert (blind) und bekommt derzeit Hartz 4. Der Fallmanager sagte ihr bei ihrem letzten Besuch, dass sie mindestens drei Bewerbungen pro Monat für einen Arbeitsplatz abschicken muss, um ihren Anspruch auf die Hartz 4 Leistungen nicht zu verlieren. Das Problem ist, dass der JobCenter in Frankfurt keine einzige Stelle nennt, wo sich meine Freundin bewerben kann. Für eine blinde Person ist es sehr schwierig sich auf dem Stellenmarkt zurecht zu finden.
Meine Frage wäre; ist das eigentlich gesetzlich möglich, dass ein Schwerbehinderter dazu gezwungen werden kann, drei Bewerbungen pro Monat abzuschicken, ohne dass die JobCenter irgendeinen Vorschlag machen. Oder ist das wieder ein willkürliches Verhalten des Fallmanagers?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.