habe das Problem, dass die Familienkasse (bestandskräftig) Kindergeld zurückfordert für Zeitraum des Hartz-IV Bezugs, bei welchem ursprünglich das (damals auch geflossene) KiGeld angerechnet wurde.
Kann verlangt werden, dass die ARGE den Zeitraum neuberechnet und damit letztlich den Betrag, welchen die Familienkasse zurückfordert, zahlt?
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