Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und meine Frage beantworten!
Ich erhalte seit etwa Oktober 2007 ALG II, Ende Dezember kam mein Sohn zur Welt
und ich habe über das Jugendamt meinen Kindesunterhalt vom Vater (da ich alleinerziehend
bin) geltend gemacht. Die ARGE hat mir UVG als Einkommen angerechnet, da der
Vater erst seit Anfang Mai den Unterhalt zahlt. Ich habe kein UVG beantragt, da ich
ja Geld vom Vater wollte. Es war ein Fehler von mir, da mir auch, im ganzen Babystress
nicht bewußt war, daß mir 125 € im Monat fehlen, die mir keiner - und nun meine Frage -
die ARGE zurückzahlt?! Ich hatte ja das Jugendamt, den Beistand damit beauftragt, den
Unterhalt einzutreiben.
Vielen Dank!
Katharina