Bafoeg - kein Alg2 oder Verrechnung mit Alg2

  • Hallo,


    meine 22jährige Tochter lebt bei uns (meiner Frau und mir) in der Bedarfsgemeinschaft und erhielt bisher aufgrund ihrer schulischen berufsqualifizierenden Ausbildung Bafoeg von € 192,-- pro Monat, was mit dem Alg2 verrechnet wurde. Ab August 2008 besucht sie für ein Jahr ein Kolleg, um ihre Allgemeine Hochschulreife/Abitur zu erlangen und anschließend ins Berufsleben treten zu können. Das Bafoeg, welches sie ab August 2008 (wahrscheinlich aufgrund der langen Bearbeitungsdauer des Antrages im Oktober rückwirkend zum 01.08.2008) erhält, würde dann zusammen mit dem Kindergeld zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreichen; die Summe liegt höher als die Regelleistung der ARGE mit dem quotalen Anteil der Mietkosten.


    Da ich zum 01.07.2008 einen neuen Bewilligungsbescheid stellen muss, meine folgenden Fragen:


    1) Fällt meine Tochter nun aus der Bedarfsgemeinschaft heraus bzw. kann sie diese "verlassen"?


    2) Oder wird das Bafoeg seitens der ARGE verrechnet?


    3) Kann ich ihr ihr bisheriges Zimmer evtl. untervermieten, um die Kosten für die ARGE zu mindern, da ich ja dann voraussichtlich nur 2/3 der Mietkosten von der ARGE erhalte? Stimmt das?


    Ich möchte hierzu noch bemerken, dass meine Tochter unabhängig davon geplant hat, in Kürze (September/Oktober 2008) auszuziehen und eine eigene Wohnung zu nehmen und sie, soweit ich informiert bin, dies auch tun kann, da sie ja dann nicht mehr auf die ARGE "angewiesen" ist und ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann.


    Im voraus vielen Dank für Antworten und Hinweise und Grüße von


    Black

  • Hallo,


    zu meinem Thema nun etwas Neues:


    Bis zum 06/2008 erhielt meine Tochter Schülerbafög von € 192,--, was komplett (100%) mit den Arge-Leistungen verrechnet wurde sowie auch das Kindergeld von € 154,-- bei meiner Tochter verrechnet wurde, das Kindergeld von der Familienkasse jedoch auf mein Konto überwiesen wurde. Der KdU-Anteil (incl. Heizung und Nebenkosten) meiner Tochter lag/liegt bei € 168,82 (1/3). Meine Frau hat eine geringfügige Beschäftigung von 400,--. Somit ergab sich bisher laut dem Bewilligungsbescheid der Arge unter Berücksichtigung des Freibetrages und der Einkommensbereinigung ein zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von€ 556,--, welches wie folgt aufgeteilt wurde: 25% bei meiner Frau, 25% bei mir und 50% bei meiner Tochter.


    Ausziehen möchte meine Tochter nun doch nicht. Mittlerweile hat sie den neuen Bafög-
    Bescheid ab August 2008 (fehlt meines Erachtens Juli 2008) erhalten; sie bekommt nun monatlich € 389,-- (elternunabhängiges Bafög). Rechnet man das Kindergeld von € 154,-- hinzu, hätte sie somit monatlich € 543,-- zur Verfügung und läge somit mit € 93,18 über dem Regelsatz und der KdU. Wird jetzt der Gesamtbetrag mit dem Alg2 verrechnet und bei meiner Frau und mir zum Gesamteinkommen hinzugefügt? Meines Erachtens kann in diesem Fall meine Tochter die BG jedoch verlassen. Allerdings ergeben sich für mich dann nachstehende Fragen:


    1) Wie werden dann die KdU seitens der Arge berechnet o. ä.?
    2) Meine Tochter wäre dann nicht mehr krankenversichert/familienversichert;
    sie müsste dann bei der Krankenkasse (GKV) eine KV für Studenten
    abschließen über derzeit € 54,78 und würde hierzu “von” Bafög einen Zuschlag als Ausgleich zur Krankenversicherung von ca. € 50,-- erhalten.
    3) Würde die Arge nun nur 2/3 der KdU übernehmen, würde uns der bisherige Anteil (1/3) meiner Tochter von € 168,82 fehlen; dies würde sich jedoch wieder ausgleichen, wenn meine Tochter diese Kosten zahlen/übernehmen
    würde, sei es an uns als “Untermiete” oder Überweisung an den Vermieter.
    Denn sie müsste dann laut Bafoeg-Rechner Bafoeg laut folgenden Angaben
    Erhalten:


    Bafög-Grundbedarf (§13(1)1.) € 487,-- + Mietzuschlag (bei Miete > 146,-- €) € 54,-- + Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a) € 50,--
    = Gesamtbedarf (“Bafög-Bedarf”)
    Bafög-Anspruch pro Monat € 591,--


    Zuzüglich das erwähnte Kindergeld von € 154,--


    4) Was muss ich unternehmen, damit meine Tochter nunmehr das Kindergeld auf ihr Konto erhält (bislang erhielt/erhalte ich es auf mein Konto, wird/wurde
    aber bei der Berechnung für meine Tochter bei meiner Tochter verrechnet) und die Arge alles ändert und neu bei mir in Abzug bringt/verrechnet?
    5) Gibt es sonst noch andere (Lösungs)Möglichkeiten oder ist noch Weiteres zu beachten?


    Leider habe ich von den Arten der Berechnungen, wie sie die Arge vornimmt,
    keine Ahnung. Vielleicht kennen sich Forumsmitglieder in dieser Sache aus und können mir
    Entsprechende Hinweise/Ratschläge geben. Ich freue mich jetzt schon auf Antworten hierzu.


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

  • Du kannst mit deiner Tochter deren Einkommen durch das Bafög und Kindergeld über dem Regelsatz liegt eine Haushaltsgemeinschaft bilden.Dann müßte deine Tochter dir praktisch nur einen Anteil für die Miete zahlen und den Rest kann sie behalten und versorgt sich einfach selbst.Wie ihr das dann mit essen usw. regelt bleibt ja euch überlassen.Das Kindergeld gibst du ihr entweder oder du teilst der Familienkasse mit das diese das Geld auf das Koto deiner Tochter zahle soll.Bei der Bafög Stelle müßtest du nochmal anfragen wo der eine Monat verblieben ist denn normalerweise wird das Bafög fortlaufend gezahlt.

  • Das Bafög darf NICHT VOLL angerechnet werden:


    1. 20 % Freibetrag
    2. wenn sie Fahrtkosten hat, die nicht vom Schulamt o. ä. übernommen werden, dann müssen diese auch noch abgezogen werden.
    3. Wenn die Tochter volljährig ist, dann müssen beim KG 30 € "Versicherungspauschale" abgezogen werden.


    Dieses Spielchen mache ich nun das 2. Jahr mit und meine Arge rechnet immer erstmal alles voll an!!!

  • Hallo,


    zum Abschluss dieses Themas nochmal folgendes:


    Ich habe der Arge mitgeteilt, dass meine Tochter (22 Jahre) aus der BG austreten möchte (wenn dies machbar sein sollte) aufgrund dessen, dass sie mit Bafög/elternunabhängiges Bafög ( € 389,--) und Kindergeld nun über dem Regelsatz und KdU-Anteil liegt. Sie wohnt aber weiterhin bei uns. Heute erhielt ich den neuen Bewilligungsbescheid ab 01.01.2009, in welchem meine Tochter mit “0” aufgeführt ist. Somit erhalten nur noch meine Frau und ich Leistungen der Arge; gleichzeitig wurde der Mietanteil um 1/3 gekürzt. Zusätzlich erhielt ich ein weiteres Schreiben der Arge, nach dessen Inhalt ich einen Nachweis über den aktuellen Bafög-Bezug vorlegen soll, desgleichen einen Nachweis, wer Kostenträger meiner Reha-Maßnahme ist. Zu letzterem darf ich bemerken, dass ich mich genau 100 Tage stationär im Krankenhaus befand und zur Zeit eine 4-wöchige Reha-Maßnahme durchführe.


    Nun meine Fragen:


    Wird das Bafög grundsätzlich bei dem Bedarf zu 100 Prozent angerechnet oder sind 20% oder ein anderer Betrag doch frei? Meine Frage hierzu deshalb, weil ich im Internet gelesen habe:
    § 11 Abs. 2 SGB II Satz 1: Vom Einkommen sind abzusetzen bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ….. berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag. Bei Ausbildungsförderung nach dem Bafög der Teil des Einkommens, der bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung nach dem 4. Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes …… beim bewilligten Bafög angerechnet wurde.
    - Zu dieser Definition muss ich leider passen -.


    Sollte meine Tochter in der BG (oder Haushaltsgemeinschaft, wenn das geht) bleiben/mit ausgeführt werden, wird ihre Bafögleistung nur bei ihr berücksichtigt oder diese Leistung auf alle 3 Personen aufgeteilt o. ä.?


    Richtet sich bei der Berücksichtigung der KdU die Leistung vorrangig nach der Maximalwohnungsgröße oder Maximalmiete, evtl. gemäß Mietpreisspiegel? Auch wenn ich unter dem Maximalmietpreis liege, kann in meinem Fall nun die Miete trotzdem direkt um 1/3 gekürzt werden, obwohl meine Tochter noch hier wohnt?


    Obwohl meine Tochter nun mit Bafög und Kindergeld über ihren Regelsatz liegt, haben wir nach der neuen Berechnung nun (alle Einnahmen berücksichtigt) laut dem neuen Bescheid weniger zur Verfügung als bisher/vorher. Berechnungsfehler? Könnte sie trotz Bafög und Kindergeld weiter in der BG bleiben oder würde sich die Arge nun dagegen sträuben?


    Viele Fragen - trotzdem hoffe ich auf Antworten und danke im voraus.


    Herzliche Grüße


    Black

  • Hallo Black!


    Zu Bafög und allen Möglichkeiten kann ich Dir im Grunde nur wissen weitergeben! Hier im Forum war mit "natalie" aber eine ganze Weile insbesondere was Bafög Regelungen betrifft eine lange Zeit jemand sehr Kompetentes behilflich, leider habe ich aber schon länger nichts mehr von Ihr hier gelesen!


    Gegenwärtig scheint sich "advokat" mit der Thematik recht gut auszukennen, hatte grade zuvor dies auch bei ihm lobenswert bemerkt! Ruf doch einfach mal alle Beiträge von Ihm auf dann findest Du vielleicht die Antwort auf Deine Fragestellung oder poste ihm!


    Gruss

  • Hallo,


    zuerst vielen Dank für die Antworten, aber nochmals Fragen zu meinem Thema.


    Wie ich bereits erwähnte, habe ich im August 2008 an die Arge die Anfrage gestellt, ob meine Tochter jetzt aufgrund des höheren Bafoegs von € 389,-- aus der BG austreten könnte. Antwort hierzu noch nicht erfolgt, allerdings wurde meine Tochter mit dem neuen Bewilligungsbescheid zum 01.01.2009 auf “0” gesetzt. Wahrscheinlich muss ich nun für die Zeit von August bis Dezember 2008 mit einer Nachforderung rechnen, obwohl sich die Arge zu meinem Schreiben von August 2008 noch nicht geäußert hat. Gibt es nicht eine 6- oder 12-monatige Frist für die Übernahme der kompletten KdU (100%), bevor die KdU gesenkt werden kann?


    Unabhängig davon ist meine Tochter am 05.01.2009 einer Einladung der Arge vom 28.11.2008 gefolgt.
    Hier unterzeichnete sie eine Eingliederungsvereinbarung, in welcher u. a. aufgeführt ist, dass sie sich um einen Arbeitsplatz bzw. einen Studienplatz bemühen und die belegen wird. Weiter Punkte in dieser Vereinbarung betreffen Urlaub, Abmeldung bei Abwesenheit von der Wohnung und die in einer Eingliederungsvereinbarung für Alg2-Bezieher sonstigen Punkte. Gehört sie nun noch zur BG oder nicht? Oder ist sie bei anderem Bafoeg als dem Schülerbafoeg nicht mehr Alg2-berechtigt?


    Gibt es den 20prozentigen Freibetrag auch für anderes/höheres Bafoeg als für das bisherige Schülerbafoeg?


    Gibt es bei dem Bafoeg nicht einen höheren Bafoeg-Bedarf und Mietzuschuss, so wie bei Bafoeg-Beziehern, die eine eigene Wohnung haben, wenn meine Tochter 1/3 der Kdu übernimmt?


    Danke im voraus und herzliche Grüße von


    Black

  • Hallo Black!


    Nicht Nachforderung sondern Rückforderung durch die ARGE!


    Eine Nachforderung ist wenn Du etwas zu bekommen hättest, die Rückforderung ist das was Du zuviel erhalten hast und was die ARGE dann zurück haben will. Und wenn Deine Tochter ab 01.01.09 auf null gesetzt wurde bedeutet die das von 08.08-12.08 eigentlich auch 0 hätte stehen müssen und weil da wohl etwas gezahlt wurde wird dies zurück zuzahlen sein!


    Bafög gibt es nach meinem Wissen in Varianten : a) Wenn man bei den Eltern wohnt
    b) Wenn man eigenständig wohnen will, muss ect.


    Baföganrechnung bei bewohnen der elterlichen Wohnung halte ich nicht für gerechtfertigt , denn dann müsst der Mietanteil auch das Bafög der Tochter erhöhen!


    Ich weis nicht wie die ARGE'n das praktizieren, logisch erscheint mir das wenn man einen Mietanteil der Tocher auf die BG anzuwenden, einzuberechnen beabsichtigt dann auch Mietleistungen beim Bafög gezahlt werden müssten, Ich denke aber das bei der Bafög Beantragung der niederigere Bafögsatz bewilligt wird weil man noch bei den Eltern wohnt und´demnach wäre eine Einbeziehung meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt! Aber ich bin ja auch nicht die ARGE!"!!


    GRUSS

  • Hallo, Horst Grunert,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es ist richtig, dass bei der Gewährung des elternunabhängigen Bafoegs der niedrigere Satz genommen wurde, da meine Tochter noch bei uns wohnt. Wahrscheinlich muss ich jetzt mit einer Rückforderung seitens der Arge für die Zeit August bis Dezember 2008 (KdU-Anteil meiner Tochter) rechnen. obwohl ich bislang zu meinem Schreiben von August 2008 an die Arge noch keine Antwort erhalten habe.


    Ich habe mal gehört (weiß nicht mehr wo), dass es bis zur Senkung der Wohnkostern/KdU noch eine 6- bis 12-monatige Übergangsfrist geben soll, in welcher noch die volle KdU zu leisten ist und erst danach die KdU gekürzt/gesenkt werden kann. Bist du darüber informiert?


    Danke und herzliche Grüße von


    Black

  • Hallo Black!


    Klares "!Nein" Bafög betrifft mich nicht ausser mal für einen Freund brauchte ich dazu keine Info's und alles will ich mir hier auch nicht reinziehen, es mal gelesen zu habne un din etwas zu wisseen wo es existent sein könnte reicht mir .


    Wenn Du gegenwärtig sicher Auskünfte zu Bafög-Regelungen benötigst denke ich das Advolat am ehesten weiterhelfen kann. Seh kompetent aber leider schon lange nicht mehr unter dem Pseudonym tätig war natalie
    Du kannst natürlich Ihre allten Berichte, Themenbeiträge hier aufrufen und durchschauen.
    Oder startes nochmals einen Aufruf!


    Gruss