Hallo,
meine 22jährige Tochter lebt bei uns (meiner Frau und mir) in der Bedarfsgemeinschaft und erhielt bisher aufgrund ihrer schulischen berufsqualifizierenden Ausbildung Bafoeg von € 192,-- pro Monat, was mit dem Alg2 verrechnet wurde. Ab August 2008 besucht sie für ein Jahr ein Kolleg, um ihre Allgemeine Hochschulreife/Abitur zu erlangen und anschließend ins Berufsleben treten zu können. Das Bafoeg, welches sie ab August 2008 (wahrscheinlich aufgrund der langen Bearbeitungsdauer des Antrages im Oktober rückwirkend zum 01.08.2008) erhält, würde dann zusammen mit dem Kindergeld zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreichen; die Summe liegt höher als die Regelleistung der ARGE mit dem quotalen Anteil der Mietkosten.
Da ich zum 01.07.2008 einen neuen Bewilligungsbescheid stellen muss, meine folgenden Fragen:
1) Fällt meine Tochter nun aus der Bedarfsgemeinschaft heraus bzw. kann sie diese "verlassen"?
2) Oder wird das Bafoeg seitens der ARGE verrechnet?
3) Kann ich ihr ihr bisheriges Zimmer evtl. untervermieten, um die Kosten für die ARGE zu mindern, da ich ja dann voraussichtlich nur 2/3 der Mietkosten von der ARGE erhalte? Stimmt das?
Ich möchte hierzu noch bemerken, dass meine Tochter unabhängig davon geplant hat, in Kürze (September/Oktober 2008) auszuziehen und eine eigene Wohnung zu nehmen und sie, soweit ich informiert bin, dies auch tun kann, da sie ja dann nicht mehr auf die ARGE "angewiesen" ist und ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann.
Im voraus vielen Dank für Antworten und Hinweise und Grüße von
Black