Hartz IV anrechenbares Einkommen meiner Tochter, 16 Jahre

  • Hallo Leute,
    brauche dringend eure Hilfe. Lebe von Hatz iV mit Tochter 16 und Sohn 17, der nichts macht. Meine Tochter hat die Schule beendet und einen Job als Verkäuferin angenommen. Sie wird 862 Euro butto verdienen. Wieviel
    darf das Amt der Bedarfsgemeinschaft anrechnen!

  • Hallo rschnell,


    ausgehend vom verdienst in höhe von (Brutto) 862 Euro hat sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von ca. 615 Euro............allerdings kann ich ja von hieraus nicht dagen wie hoch die Steuern und die Pflichtbeiträge zur SV sind (steht auf der Lohnabrechnung), diese müssen ebenfalls noch in Abzug gebracht werden, ebenso wie eventuelle Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo,


    handelt es sich um eine Ausbildung oder nen richtigen Job? Besteht noch Kindergeldanspruch, wenn der Job ausgeübt wird?


    Ohne Kindergeld:
    ==============
    865,00 € Brutto-Verdienst
    ./. 63,00 € Steuer und Sozialabgabe (!!!ausgedacht!!! - nur zur Verdeutlichung)
    ./. 100,00 € Grundfreibetrag (sofern sie keine höheren Ausgaben hat!)
    ./. 146,50 € Freibetrag für Erwerbstätigkeit (bei 865 € Brutto; § 30 SGB II)
    ==========
    = 555,50 € anzurechnendes Einkommen


    Jetzt sagen wir mal der Bedarf liegt bei 500,00 €.
    => Deine Tochter kann Ihren Bedarf (ihr Anteil an den Kosten der Unterkunft und ihre Regelleistung) alleine
    decken und "fällt" aus eure Bedarfsgemeinschaft raus.
    Sie muss aber nicht für euch aufkommen, nur für Ihren eigenen Mietanteil. Den bekommt Ihr dann nicht
    mehr von der Arge (der war ja schließlich auch bei der Bedarfsermittlung für eure Tochter
    berücksichtigt worden)


    Mit Kindergeld:
    ============
    Hier erfolgt gegebenenfalls die Berücksichtigung des den Bedarf eurer Tochter übersteigenden Kindergeldanteils bei euch.
    Bedarf: 500,00 € ./. Einkommen = 55,50 übersteigendes Einkommen
    => das Kindergeld übersteigt vollständig den Bedarf eurer Tochter, da ja schon ohne der Bedarf gedeckt wird
    In meinen Beispiel wäre also das komplette Kindergeld bei euch (dem Kindergeld berechtigten - normalerweise Mutter) anzurechnen. Sofern hier kein weiteres Einkommen besteht muss noch die Bereinigung mit der Versicherungspauschale und ggfs. Kfz-Haftpflicht erfolgen; § 11 Abs. 2 SGB II.



    Mfg

  • wie ich so oft hier betone, kinder fallen aus der bedarfsgemeinschaft, wnen sie mehr geld verdienen, als sie an bedarf haben
    bei den eltern darf das nicht angerechnet werden
    also sind alle berechnungen hier zeitverschwendung

  • @ advokat


    Das stimmt so nicht, übersteigendes Kindergeld ist sehr wohl bei den Eltern anzurechnen!!!


    BA-Hinweise zu § 11 SGB II


    Punkt 1.4.1 Einkommen aus Sozialleistungen - Kindergeld
    (11.43)
    (1) Kindergeld (sowohl nach dem BKGG als auch nach dem EStG) für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder ist dem Kind als Einkommen zuzuordnen, soweit es für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird.
    => Alles was an Kindergeld den Bedarf übersteigt, ist den Eltern zuzurechnen!!!


    Das Kind bleibt ja schließlich Bedarfsgemeinschaftsmitglied, nur dass es ebend übersteigendes Einkommen hat!


    Mfg

  • Kindern unter 18 wird das Kindergeld von gesetzeswegen zugerechnet, danach gilt, wem das Geld zufließt


    mich interessieren nicht die aus fiskalischen gründen einseitig auslegenden BA-Mitteilungen , sondern die Rechtsprechung, vor allem die des BSG
    Das besonders einschlägige Urteil des BSG hab ich hier schon öfter zitiert


    darum bleibe ich bei meiner Meinung


  • Hier ist mal wieder rschnell,


    das mit dem Kindergeld haben sie bei mir jetzt auch so gemacht. Durch die Berechnungbögen blicht keiner mehr durch. Habe mich aber durch gewühlt. Was ich nicht verstehe ist einfach das, v. August bis Jan. haben die unsere Miete voll bezahlt, also häftig auf meinen Sohn und mich aufegeteilt. Meine Tochter verdiente da schon 642,-- netto plus Kindergeld. Sie gab mir im Monat 300 Euro. also den Ausgleich, weil sie
    aus der Bedarfsgemeinschaft raus war. Auf einmal nach meinen Weiterbewilligungsantrag bekommen mein Sohn und ich nur noch die Miete mit der Bebegründung" wir haben ihre Tochter ab 1.2.2009 in die Hausgemeinschaft aufgenommen. Das Kindergel meine Tochter wird als Einkommen auf meinen Sohn und mich aufgeteilt. Ihren Mietanteil soll sie auf einmal selber bezahlen. Sie weigert sich aber, da sie für die ihr dann verbleibenden ca. 200 Euro nicht mehr so schuften will, da ich als Mutter für ihre Miete verantwortlich sei, da sie noch keine 18 ist. Habe also ab diesem Monat ca. 190 Euro weniger im Geldbeutel. Lont sich hier überhaupt ein Widerspruch oder muß ich damit rechnen, daß noch die Miete für meine Tochter vom letzten halben Jahr zurückgefordert wird. Ich weiß sowieso nicht mehr wie es weitergehen soll. Meine Tochter verstehe ich auch. Will man so Jugendliche beim Arbeiten halten, wenn sie sich doch nichts erlauben können, noch nicht einmal für den Führerschein sparen oder eine Lebensversicherung abschließen. Partie wollen sie ja schließlich auch noch machen. Ich muß mir anhören, warum sie in so eine Sscheissfamilie reingeboren wurde. Ich kann leider nichts dafür, bin krebskrank und kann nicht mehr arbeiten. Nehme mir am besten einen Strick. Scheiss Hartz IV.