hi
kleine frage an euch wie groß darf meine wohnung sein wenn ich wohngeld beantragen möchte???
mein noch mann schmeist uns mich und meinen 2jährigen sohn aus der wohnung raus u ich muß mir ne neue wohnung suchen wie groß darf die denn für uns beide sein???mein verdienst der bei knapp 500€liegt plus kindergeld und unterhalt reicht dazu leider nicht ganz aus
bin dankbar für jede antwort
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Hallo,
in deinem Fall besteht eventuell sogar Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen.
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Hallo Medina,
die Wohnung darf bis 50qm betragen, aber muss die Miete dem Mietspiegel angemessen sein..
Ich würde Dir auch empfehlen Arge2 zubeantragen.... Oder Mietbeihilfe und Kinderzuschlag...
Oder liege ich da falsch? Vielleicht weiss ein anderer mehr....Gruß
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Hallihallo,
für zwei Personen dürfte die Wohnung noch größer sein.
Ich würde erst mal Hartz IV beantragen. Die fordern Dich dann schon auf, Wohngeld, Kinderzuschlag, UVG ... zu beantragen und rechnen aus, was günstiger für Dich (und natürlich auch für sie) ist.Viele Grüße Holger
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Hallo medina 1987
Die Wohnung darf 60m² groß, wenn die Warmmiete im Rahmen des Hartz IV ist, dann kann sie auch größer sein
Gruß Angel1401:ohi
kleine frage an euch wie groß darf meine wohnung sein wenn ich wohngeld beantragen möchte???
mein noch mann schmeist uns mich und meinen 2jährigen sohn aus der wohnung raus u ich muß mir ne neue wohnung suchen wie groß darf die denn für uns beide sein???mein verdienst der bei knapp 500€liegt plus kindergeld und unterhalt reicht dazu leider nicht ganz aus
bin dankbar für jede antwort -
Ich denke medina weis das mitlerweile da der beitrag von 2008 ist
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Ja, medina war letztmalig im Juni 2008 hier im Forum.
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Hallo leute ,
ich habe ein problem ich würde gerne mit meiner familie umziehen meine familie das sind meine freundin drei kinde und ich wir sind vor ca einen halben jahr umgezogen in eine 75 m2 große wohnung und wir haben jetzt vor ine eine 105 m2 große wohnung zu ziehen die miete ist dort billiger und die wohnung viel größer
und jetzt wollte ich euch fragen ob das arbeitsamt da mitspielen würde ???würde mich über eine sehr schnelle antwort freuen
mfg Papa09
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Ob das Arbeitsamt - wie du schreibst - "mitspielt", hängt vom Arbeitsamt ab: Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen für H IV-Bezieher seid ihr quadratmäßig gesehen auf jeden Fall, also Regel: 45 qm für die erste Person zzgl. jeweils 15 qm für jede weitere Person = zulässige Größe. Die Höhe der Kosten sind regional unterschiedlich festgelegt - ist ja klar, so wie eben auch regional unterschiedlikch die Mietspiegel eingetacktet sind: Daher = Termin vereinbaren, Unterlagen vorlegen, Höhe erfragen, o.k. (auch wg. Umzug) einholen.
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