Verpflegunszuschuß

  • Hallo ich bekomme Spesen bei meiner Firma also laut Lohnabrechnung Verpflegungszuchuß nun bin ich auch ziemlich lange unterwegs ca. 14 bis 18 stunden darf es eigentlich angerechnet werden


    ich bedanke mich in voraus für eure Antwort


    gerd

  • Hallo Gerd,


    Spesen dürfen nicht als einkommen angerechnet werden.
    Dazu gibt es auch ein Urteil:
    SG Detmold S 10 AS 151/06 ER
    Vom Arbeitgeber innerhalb der Sätze des EStG gezahlte Verpflegungsmehraufwendungen (sog. Spesen) sind der Bedarfsgemeinschaft nicht als Einkommen zurechenbar, weil sie dem Ausgleich von Nachteilen heimatferner Verpflegung und damit einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen.


    LG
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Käzchen 35


    ich danke dir für die schnelle antwort habe schon da angerufen jetzt must es erst mal geprüft werden doch werde ich es noch schriftlich ein reichen ist glaub ich besser


    Hat die Behörde es laut deinem Bescheid als Einkommen gewertet?


    Wenn ja, anrufen ist diesbezüglich nicht das richtige.
    Es ist immer wichtig ALLLES schriftlich zu machen. Also Widerspruch einreichen und per Einschreiben abschicken.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!