Schwieriger Fall...:( schnelle Hilfe???

  • Hallo!
    Ich bin in zweiter Ehe verheiratet, habe 3 Kinder im Alter von 10 und 12 (aus erster Ehe) und 15 Jahren (vorehelich). Im November hat mein Mann die Scheidung eingereicht.
    Momentan bin ich noch bei meiner Schwiegermutter in der Firma angestellt, aber aufgrund der Trennung von meinem Mann, habe ich die Kündigung bekommen. Ich habe dort 60 Stunden im Monat gearbeitet.
    Zusätzlich mache ich seit einem Jahr eine Two-in-one Ausbildung (Fachhochschulreife plus Abschluss Bürokauffrau), welche noch 2 Jahre dauert. Im kommenden Schuljahr habe ich 5 Tage Schule, das letzte Jahr dann 4 Tage Praktikum und einen Tag Schule.
    Nun habe ich eine Wohnung angemietet mit Wissen und Zustimmung der ARGE. Mietkaution wird übernommen, zur weiteren Berechnung sollte ich mich nochmal melden.
    Heute war ich nun bei der ARGE und bekam direkt nen Tritt in den Hintern. Es würde nun berechnet, was mir zustünde. Und es würde wohl so ausschaun, dass lediglich meine Kinder einen Anspruch auf Unterstützung hätten! Und auch nur für sie würde anteilig die Miete bezahlt:confused: Das hätte damit zu tun, dass ich in einer Ausbildung bin (die ich nicht bezahlt bekomme sondern bezahlen muss mit 170 € im Monat!!!) und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.
    Ich bin total geschockt und weiß nun nicht, wie ich überleben soll:( Ich bekomme 462 € Kindergeld und an Unterhalt für die Kids zusammen nur 260 € (Der Vater der Großen zahlt seit 11 Jahren nimmer und der Vater der beiden Kleinen kann nur 260 € insgesamt zahlen) Damit kann ich doch nicht überleben!!!:eek:


    Wisst ihr vielleicht Rat???????????????

  • Wende dich ans Jugendamt du kannst zumindest für die(der) Kleinen einen Unterhaltsvorschuß beantragen der beträgt zwar nur 125€ aber helfen kann das auch schon.... Die Arge muss für Die Wohnung und dich aufkommen, lass dich dort nicht einfach abwimmeln.... Ansonsten geh zum Oberen der Arge denn unten sitzen ja nur die kleinen Lichter und kämpfe um das was Dir zusteht....Kann ja n icht sein das man bestraft wird wenn man sich weiter bildet, denn normalerweise fördert die Arge doch sowas...
    Viel Glück! Du wirst schon gewinnen... Drück Dir die Daumen

  • Danke fürs Daumen drücken! ich hab einen Gesetzestext gefunden, der glaube ich für mich zutreffen könnte:

    Arbeitslosengeld II darf bei Studenten nach jahrelanger Zahlung nicht einfach eingestellt werden
    Zum wiederholten Mal hatte sich das Sozialgericht Aachen mit § 7 Abs. 5 S.1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu befassen. Nach dieser Vorschrift hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II, sog. „Hartz-IV-Leistungen“), wer eine Ausbildung macht, die grundsätzlich BaföG-förderungsfähig ist, auch wenn er selbst aus persönlichen Gründen (z.B. wegen Alters) kein Baf46;G bekommen kann (vgl. Pressemitteilung vom 15.2.2007). Nur in besonderen Härtefällen kann dann Alg II als Darlehen gewährt werden.


    In einem jetzt vor der 8. Kammer des Gerichts (Vorsitz: Vizepräsident des Sozialgerichts Dr. Martin Kühl) anhängigen Eilverfahren ging es um eine Studentin, die ein Fachhochschuldiplom in Oecotrophologie anstrebt. Die Regelstudiendauer beträgt 8 Semester. Die Studentin ist seit dem 1.9.2002 eingeschrieben, BaföG-F46;rderung wurde abgelehnt.


    SG Aachen S 8 AS 25/07 ER vom 30.03.2007


    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (Hessisches LSG a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2007 - L 7 AS 925/07 ER-B).


    Unterhaltsvorschuss bekomme ich nur noch für den "Kleinen", die anderen beiden sind zu "alt".

  • Hallo firedragon 70!


    Leider bin ich nicht täglich präsent, ich hätte Di ch allerdings auch auf die Urteilsreihe des AC Sozialgerichts hingewiesen, denn entgegen der auf den ARGE typischen Annahme besteht sehr wohl die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt. Das Problem wird scheinbar als solches in den Raum gestellt um die Antragsteller abzuwimmeln. Allerdings gibt es ARGE'n die da etwas anders vorgehen, sodas man nicht immer gleich ein Jurastudium besitzen muss um seinen Rechtsanspruch tatsächlich zu bekommen. Selbstverständlich stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - nur zu anderen als den auf der ARGE üblichen Arbeitszeiten.


    Auch weis jeder Teamleiter auf der ARGE über die Ersatzweise Leistung nastelle von Bafög bescheid, zumindest was die letzten beiden Semester betrifft denn da besteht ein grunddsätzlicher Ersatzanspruch amstelle von Bafög, wohl auf Darlehnsbasis, aber das ist den Teamleitern bekannt, nur wird jeder Lesitugnbeszieher absichtlicht mit Fehlauskünften abgefertigt. Ich habe diesbezüglich grade ein Schreiben in der Machen an den Stv. Fraktionsvorsitzenden der SPD / Hr. Ziegler, der solche Praktiken nur zu gerne auch öffentlich angeprangert sehen möchte, scheinbar eine herrschende Dissonaz zwische nd den Koalitionspartein wo einer dem anderen auf Kosten der "Kleinen Leute" nix als Probleme bereitet.


    Du hast einen Anspruch auf ALG II auch darlehnsweise und lass Dich nicht zwingen die Ausbildung abzubrechen, sondern bring den Fall vor das Sozialgericht, notfalls per Eilverfahren!


    Gruß

  • Hallo,



    es ist richtig das in Ausnahmefällen auch Studenten bzw. Auszubildene mit ALG2 Leistungen unterstützt werden können.
    Wiie auch unten schon richtig zu lesen ist, ist dies meist nur der Fall wenn ein Großteil der Ausbildung´bereits absolviert wurde (Kosten Nutzen Rechnung)


    In den meisten Fällen wird dem Anspruch auch nur nach vorangegenager Klage stattgegeben.
    In deinem Fall (da erst ein Jahr der Ausbildung absolviert wurde) könnte ein Grund der Ablehnung eine bereits abgeschlossene Berufausbildung mit Berufserfahrung und daraus resultierenden Vemittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein.


    Das die Ausbildung mit Gebühren verbunden ist, ist leider auch nicht positiv zu bewerten.
    Ich würde dir raten noch einmal das Gespräch mit dem Teamleiter zu suchen und deutlich zu machen wieso du diese Ausbildung machst und welcher Nutzen daraus zu ziehen ist.


    Gegebenfalls gibt es auch die Möglichkeit eine Unterstützung bei der Arge(für Studenten) bei den Wohnkosten zu beantragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen (leider erst wenn die Lebenserhaltungskosten gedeckt sind).


    UVG sofern er gezahlt wird, gilt als Einkommen des Kindes und wird von den ALG2 Leistungen in Abzug gebracht. Also selbst wenn Anspruch bestehen würde hätte dies keine finanziellen Vorteile.

  • @ Horst Grunert


    leider besteht kein absoluter Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Die Zahlung von ALG2 Leistungen bei dieser Konstellation ist eine Kann aber keine Muss Leistung.


    Natürlich kann geklagt werden, dies hat aber erst einmal keine akute Problemlösung zur Folge.