Darf ich 4 Tage in Urlaub - wenn geschenkt?

  • Hallo,


    mein Freund hat mir schon mitgeteilt das ich von ihm zum Geburtstag eine Kurzreise geschenkt bekomme innerhalb von Deutschlands die 4 Tage dauert und unter der Woche sein wird. Er hätte schon gebucht und auch bezahlt. Da er seinen Urlaub ja auch planen müsste, bekommt in den Sommerferien keinen wegen den andren Mitarbeitern die Kinder haben und so hat er auch noch 46 Tage stehen.


    Jetzt meine Frage, habe heute meinen Erstantrag abgeben da ich am 19. Juni "25" werde. Falls ich Leistungen erhalten sollte, kann ich dann 1 Tag nach meinem Geburtstag anrufen und sagen ich bin von dann und dann 4 Tage nicht da oder wie geht das vorsich?


    Danke

  • Hallo,
    soviel wie ich weiss muss Du es schriftlich beantragen und heute würde ich es mir sogar Unterschrieben zurückgeben lassen, sonst laden Sie dich zu einem Gespräch ein und dann kürzen Sie Dir das Geld... Ansonsten wäre es mir neu, dass man nicht reisen darf....Vielleicht weiss jemand etwas anderes?!
    Gruß....

  • Hallo Pfälzernmaus,
    Richtig Biene 67 !


    Genau so muss man vorgehen, man hat sogar einen Urlaubsanspruch!


    Nur den muss man anmelden und dann kann einem die ARGE eigentlich nichts, zur Absicherung würde ich es aber genau so machen wie Du es geschrieben hast!


    Gruß

  • Also am besten ein Tag nach meinem Geburtstag ein Schreiben verfassen, dass per Einschreiben hinschicken und um schriftliche Bestätigung bitten? Oder wie genau würdet ihr das schriftlich beantragen? Oder ich ruf an und frage ob es ein Formular dafür gibt oder wie?

  • Also schreibe ich:


    Sehr geehrte Frau oder Herr .... je nachdem wenn ich weiss ob ich schon einen Sachbearbeiter/in habe,


    hiermit beantrage ich vom .... bis .... Urlaub?


    Ich bitte Sie darum mir diesen schriftlich zu bestätigen.


    Mit freundlichen Grüßen
    .....


    Geht das so? Und kann ich mir da bestätigen lassen das ich das dort abgegeben habe, oder wie mach ich das wenn ich das persönlich abgebe?

  • Hallo,


    um das mal zu korrigieren:


    ES BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF URLAUB!


    Das ist eine sog. Kann-Entscheidung, im verwaltungsrechtlichen Sinne also eine Entscheidung, die im Ermessen, der Behörde steht. Zwar kann ein "Urlaub" also eine Abwesenheit gem. Verordnung beantragt werden, aber bei jemandem, der erstmalig dort auf dem Teppich steht, könnte das mit Hinweis auf § 15 a SGB II vom Leistungsträger abgelehnt werden, denn diese Rechtsnorm legt fest, dass unverzüglich der Kunde in eine sog. Sofort-Maßnahme gehen soll.

    Vielleicht lässt es sich mit dem Fallmanager so arrangieren, dass diese Maßnahme erst nach dem Urlaub beginnt und vielleicht ist die erste Einladung zum Gespräch auch nach dem Urlaub. Das könnte funktionieren ...


    Gruß hanabi

  • Hallöchen,


    hab da was gefunden..


    Hartz IV Empfänger dürfen auch Urlaub haben


    Im Prinzip müssen erwerbslose ALG II-Empfänger zu jeder Zeit zu erreichen sein, um auf Job- oder Weiterbildungsangebote sowie überhaupt auf Belange des Amtes reagieren zu können. Für drei Wochen im Jahr gilt das allerdings nicht. Diese drei Wochen können als Urlaub von der Arbeitsagentur gewährt werden. In dieser Zeit erhalten Erwerbslose ganz regulär weiterhin ihre Leistungen.


    Wichtig ist dabei, dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur oder der Arge ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden Einzelheiten geregelt.



    Bleibt man aber länger als drei Wochen weg, ist das ebenfalls nach vorheriger offizieller Abmeldung möglich. Allerdings sollte man dann bedenken bzw. beachten, dass man nur für die drei Wochen sein ALG II erhält. Für die übrige, längere Zeit der Abwesenheit erhält man keine Leistung mehr. Bleibt man länger als sechs Wochen weg, erhält man auch während der ersten drei Wochen kein Geld. Ganz wichtig zu wissen ist auch noch, dass man sich sofort nach dem Urlaub zurück meldet. Ist man pünktlich aus dem Urlaub zurück, hat sich aber nicht gemeldet, droht nämlich schon eine dreimonatige Absenkung um 20 % vom ALG II-Regelsatz. Die Arbeitsagentur fordert für Zeiten unerlaubter Abwesenheit das gezahlte ALG II zurück.


    Einen ausdrücklichen Urlaubsanspruch haben ALG II-Empfänger nicht. Ein Urlaubsantrag kann zurück gewiesen werden, wenn z.B. eine Ein-Euro-Job-Vermittlung während der geplanten Ortsabwesenheit möglich ist. Eine Beurlaubung wird völlig ausgeschlossen, wenn in der geplanten Abwesenheit am Wohnort ein Saisonjob kurzfristig frei wird. Beispielsweise wären das laut Arbeitsagentur Aushilfstätigkeiten in Hotels- und Gaststätten sowie auch auf Messen.


    Gruß BineNRW

  • Hallo Bine NRW!


    Klasse! Wusste das mit der Urlaubsbestimmung auch und denke das auch oft in den Eingliederungsvereinbarungen festgeschriebene Faktoren nicht rechtens sind, aber da kursiert natürlich auch viel Halbwissen! Vom Gesetz her sollten sich die Fallmanager vielleicht mal etwas mehr an die ursprünglichen Gedanke der Reformgeber orientieren, aber leider versuchen 2 große Parteien gegenwärtig daraus schon Wahlkampftaktisches Geplänkel zu Lasten der ALG II Bezieher zu machen. CDU orientierte ARGE'n hauen uns gegenwärtig ständig eine rein, damit die Betroffenen dann zur Linken übergehen, was ja zum Vorteil grundsätzlicher Wahlkampfaussagen zum Machterhalt gegenüber der SPD führen könnte.


    Man sieht wieder einmal wie sehr man mit Betroffenen auch noch zum eigenen Vorteil umspringen kann ohne das es diesen bewusst wird.


    Gruß

  • Solange Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid in den Händen hältst, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Dir Irgendjemand in Deinem JobCenter bzw. bei Deiner ARGE Urlaub bewilligt.


    - Rein rechtlich haben auch Alg2 Empfänger Urlaubsanspruch ABER: genau wie in jedem Job muss dieser erstmal "erlangt" werden (Im Job "erarbeitet").Wenn Sachbearbeiter gute Laune und Zeit hat, kannst Du ja nach unbezahltem Urlaub fragen, dann ziehen sie Dir die vier Tage ab - ich würd an Deiner Stelle aber vorsichtig sein, was das "Taktieren" betrifft - ganz besonders, da Du noch nicht mal einen Bewilligungsbescheid über Alg 2 Leistungen in den Händen hast. Die sind nicht doof und haben jedes Jahr im Sommer Hunderte von Leuten vor sich zu sitzen, die meinen sie hätten "ANSPRUCH"...ich meine das wirklich nicht böse, ich hab nur einfach schon zu oft miterlebt, wie sich Leute in übelste Schwierigkeiten mit der ArGe bzw. ihrem JobCenter gebracht haben, weil sie meinten, es reicht wenn sie dem JobCenter einen Brief schicken.


    - auch wenn Du übers Wochenende verreist musst Du das dem JobCenter mitteilen und eine Bewilligung wg. Ortsabwesenheit PERSÖNLICH einholen. Das geht nicht per Einschreiben - Ob der jeweilige Sachbearbeiter Dir irgendetwas (ob nun Urlaub oder ne unbezahlte Ortsabwesenheit ) bewilligt wird IMMER nur auf persönlichen Antrag (inklusive 2 Zeiler von Dir) entschieden. Hierbei geht es nicht nur um die finanziellen Leistungen sondern auch um DEINEN Versicherungsschutz.


    - Als Erstantragssteller - gerade 25 geworden - musst Du damit rechnen, dass Deine ArGe jetzt schon eine ganze Reihe von Maßnahmen, Eingliederungsmöglichkeiten, Schulungen, Profiling/Berwerbungstraining etc. für Dich und die vielen anderen Erstantragssteller bereit hält.


    Ich hör mich schon an wie ein Soziarbeiter lol...bin ich nicht, kann Dir nur dringend aus eigener und second-hand Erfahrung raten, ALLES was Deine Person betrifft PERSÖNLICH mit Deinem zuständkigen Sachbearbeiter ggf. Fallmanager zu besprechen und Dir ggf. sofort schriftlich bestätigen zu lassen. Die meisten Sachbearbeiter sind weder auf einem Anti-Feldzug noch haben die Spaß daran Stress zu machen, die kriegen nur mittlerweile auch richtig Druck und sind angehalten gerade bei arbeitsfähigen, gesunden, jungen Neuantragstellern SOFORT Maßnahmen zu ergreifen und eben nicht erstmal abzuwarten, ob die sich alleine kümmern.

  • @ Cat - Schau mal auf's Datum !! Ja, die alten Beiträge sind bisweilen für jeden hier im Forum schon oft zur Falle geworden, aber auch wohl leider nicht zu verhindern. Und manchmal ist es auch ganz gut zu sehen das sich nicht viel getan hat in der Zwischenzeit an diversen Problematiken!°

  • Hi,
    noch ein Hinweis den ich hier ganz und gar vermisse: Antrag auf Urlaub kann erst nach 3 Monaten gestellt werden, in den ersten 3 Monaten ist eine Ortsabwesenheit nur in Ausnahmefällen (dazu gehört kein urlaub!) gegeben. Sogar als meine Mutter ins Krankenhaus musste, halt dieser Grund nicht als Grund für eine Ortsabwesenheit ausgereicht.


    Bei mir wurde es von der Saacharbeiten so dann alles gedreht, das eine Ortsabwesenheit nicht aufgefallen wäre, aber aus anderen Gründen bin ich dann so hier geblieben. Mir wurde auf deutsch dazu geraten, einfach so zu gehen ohne das jemand davon erfährt. Maßnahme musste ich allerdings vorab absolvieren. Bei mir absolute Steuergeldverschwendung, fanden sogar die in den Maßnahmen - knapp 1 Jahr davor musste ich schon Bewerbugnstraning machen und meine Bewerbung war top.


    Dazu kommt das neben den geltenden Recht auf der ARGE ja noch immer eine Willkür herrscht. Anträge und Unterlagen können verschwinden, oder im Schrank landen und nach hinten geschoben werden - damit auch dein Geld. Durch die Willkür wäre es aber möglich deine Belänge mit denen der ARGE so zu drehen, das du deine auch machen kannst, hat die Sachbearbeiterin aber schlechte Laune, kann sie es dir auch untersagen (in den ersten 3 Monaten sowieso)