Hallo!
Mein Sohn (fast 19) wird ab März 2009 eine Privatschule besuchen. Zur Zeit befindet er sich noch im FSJ, dass am 31.August 2008 beendet ist.
Momentan bezieht er keinen KU. Ich bekomme aber für meine 3 anderen Kinder (16,13,12) KU.
Meine Frage ist jetzt folgende:
Da mein Exmann für den Ältesten ab März 2009 wieder unterhaltspflichtig ist, aber mein Sohn an 4. Stelle des Ranges steht, kann mein Sohn Bafög beantragen?
Ihm würden ca. 250 Euro KU zustehen, wurde schon alles ausgerechnet von den Anwälten. Kindergeldanspruch hätte er auch von 154 Euro.
Oder gibt es Bafög nur für ein Studium an einer Uni/FH?
Die Privatschule ist an der SAE.....Abschluss wäre Bachelor of Honor im März 2012.
Mein Exmann hat ein bereinigtes Einkommen von etwa 2200 Euro, für die 3 anderen Kinder bezahlt er 1080 Euro Unterhalt.
Laut DDT müsste er 975 Euro bezahlen, aber da ich 2 chronisch kranke Kinder habe, beteiligt er sich noch an den Medikamenten und dem speziellen Essen.
Ich selbst habe kein Einkommen, aber mein Freund, der mit mir und meinen Kinder zusammenlebt.
Wird das Einkommen meines Freundes dann auch mit einberechnet?
Er macht ein Praktikum und erhält 280 Euro, dazu Unterstützung seiner Eltern jeden Monat 800 Euro.
Die Privatschule bezahlen mein Exmann und ich zur Hälfte, wir haben ein Haus, dass ab Januar 2009 zum Verkauf ansteht, da wir eine Zugewinngemeinschaft hatten, bekomme ich nur einen kleinen Bruchteil vom Verkaufspreis.
Ich hätte dann abgezogen aller Schulden und Umzug, Einrichtung einer neuen Wohnung, Schulgeld Privatschule so etwa 25 000 Euro an Vermögen, spielt das eine Rolle, wenn ein Anspruch auf Bafög besteht?
Mein Exmann hat Vermögen für das er Zinseinkünfte bezieht, mit dem Hausverkauf wächst natürlich sein Vermögen und somit auch die Zinseinkünfte.
Ich hoffe mal habe alle wichtigen Daten angegeben, ansonsten einfach fragen:-))
Liebe Grüsse
Saraquial