Umzugsberechtigungsschein

  • Hallo
    Ich möchte unbedingt nach Berlin ziehen, von Bretten Ba-Wü aus, nun bekomme ich von dem Landratsamt hier in Bretten keinen Unzugsberechtigungsschein, da ich nur persönliche Gründe (Partner lebt da und ist einfcah schon immer mein Traum gewesen) nicht ausreichen!!!
    Jetzt bekomme ich hier meine Miete zum teil übernommen, zahle 107 von 420 selbst. Wie ist dass jetzt wenn ich ohne diesen Schein einfcah umziehe, muss ich mir dann eine Wohnung suchen die auch 420 kostet damit ich sie doch übernommen bekommen und was drüber geht muss ich selbst zahlen? Und gehts dass dann auch nach der größe der Wohnung oder nur nach der Warmmiete?? Und bekomme ich dann wenn ich dort Wohne weiterhin mein ALG2 oder kann ich damit dann nicht mehr rechnen? Es gibt ja veile Wohnungen die so viel Kosten wie meine jetzige...
    Nun für den Umzug oder für die Kaution müsste das Amt auf keinen fall aufkommen, das zahl ich alles selbst!!! Hab ich der au gesagt, aber juckt sie nit da sie ja keinen Grund angeben kann...
    Wer kann mir da helfen???
    Vielen dank im vorraus!!!
    Total verzweifelt bin...

  • Hallo Frauke,
    auch ich würde gerne umziehen, nicht einmal in ein anderes Bundesland sondern sogar im selben Landkreis, selbst das wird mir nicht gestattet....Fühle mich ausgeliefert und verkauft.... Ich möchte umziehen aufgrund dessen das meine Tochter einen Schulwechsel hat ich fürs Arbeitamt die Fahrtkosten einsparen würde... Ich selbst hätte dort bessere Chancen eine Arbeit zufinden was mit einem 8 Monate alten Kind nicht nötig wäre laut Arbeitsamt und die Wohnung wäre bedeutend günstiger.... Macht nach Adam-Riese 200€ Einsparung und Artbeitsamt erlaubt es nicht...Verstehe die Welt nicht mehr... Ein ehemaliger Postbeamte sitzt beim Arbeitsamt und verfügt über mich und das Leben meiner Kinder? Mir droht eine Sperre oder ein Leistungskürzung.... Ich hoffe es ändert sich etwas oder jemand weiss mehr wie ich weiter vorgehen kann....:mad:

  • Hallo!


    Ihr könt doch beide umziehen ! Kein Problem! Nur eines könnt ihr dann nicht: velangen daß euer Umzug bezahlt wird von der Arge . Genausowenig wie die Renovierung der Wohnung und ev. höhere Mietkosten und Nebenkosten!


    Aber sonst herrscht in Deutschland Freizügigkeit und jeder kann hinziehen wo er will..


    LG Laetita

  • Hallo!
    Richtig wir können umziehen, habe mich heute an eine andere Abf gewandt..... Sie sagte sobald ich mein Bewillungsbescheid habe soll ich nochmals vorstellig werden und Ihnen den Fall nochmals genau erläutern, da ich ja für die Abf Geld einspare...Drückt mir die Daumen, dass ich mal etwas positives über die Abf berichten kann.... :p :D

  • Hallo,
    ich werde ab 01.09.2008 einen 400€ Job annehmen, bekomme ich dafür ein Umzugsberechtigungsschein? Es lohnt nicht diesen Job anzunehmen wenn ich dafür noch Busgeld und eine Stunde dafür unterwegs bin..... Da ich für meinen Sohn niemanden hier habe der auf ihn aufpassen könnte der dafür nicht bezahlt werden müsste. Da meine große Tochter ab den Sommer auch dort zur Schule geht wo ich die Arbeit hätte, würde sie nach der Schule auf den Kleinen aufpassen..... Scheinbar sind es nicht genug Gründe für das Amt einen Wohnungswechsel und einen Wohnortwechsel vorzunehmen.....Beim Amt bekomm ich nur die Aussage er müsste sich über ungelegte Eier im Moment keine Gedanken machen...


    Bedanke mich voraus, Gruß