Anrechnung?

  • Hallo,



    Ich bin Hartz IV-Empfängerin und wohne derzeit zur Miete.


    Ich hätte die Möglichkeit bei einem Bekannten einzuziehen.
    Da müsste ich keine Miete zahlen, nur anteilig Strom und Wasser.


    Wie wird jetzt das HartzIV-geld berechnet?


    Regelsatz für mich und mein Kind?


    Muss der Eigentümer des Hauses sein Einkommen mit angeben? (wir sind nicht verwandt, und er ist nicht der Vater meines Kindes; lässt mich aus reiner Kulanz bei sich wohnen)
    So erspar ich der ARGE die Zahluing der Miete;)


    Gelten wir als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir nicht zusammenleben im dem Sinne?
    Muss meinen Unterthalt selbst bestreiten. Sprich Lebensmittel, Strom, Wasser etc.


    Oder sind wir eine Wohngemeinschaft?


    Ich seh da nicht mehr durch!


    Danke für die Hilfe!


    Kann mir jemand helfen?

  • Halloä,


    generell besteht die Möglichkeit eine Wohngemeinschaft zu bilden.
    Dies setzt aber voraus, dass ein Mietvertrag (Untermietvertrag durch den Vermieter falls der Freund ebenfalls Mieter ist) vorliegt.
    Ebenfalls müssen die räumlichen Verhältnisse eine Wohngemeinschaft glaubhaft erscheinen lassen (eigene Zimmer).


    Sollte die Wohnung lediglich über 2 Zimmer verfügen erscheint eine Wohngemeinschaft unglaubwürdig.


    Eine Wohngemeinschaft ist eine zweckgebundene hauswirtschaftlich getrennte Wohnsituation.
    Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Untertützung seitens der anderen Person.


    Die Miete (falls angemessen) wird durch die Personenanzahl und die zur Verfügung stehende m² Anzahl der beiden Parteien errechnet und anteilig durch die Arge übernommen.
    Du erhältst weiterhin die Regellleistungen für dich und dein Kind.


    Ob dir aber weiterhin der Zuschlag für alleinerziehende zugestanden wird, ist fraglich.

  • Hallo,


    der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist zu gewähren, wenn die betreffende Person ein minderjähriges, unverheiratetes Kind "überwiegend" selbst betreut. Der Rechts-Kommentar (NOMOS) sieht die Aberkennung des Mehrbedarfes eher als einen AUSNAHMETATBESTAND an.


    Und zum Zusammenziehen: du tust der ARGE (eigentlich deiner Kommune, die zahlt das zum Großteil) einen Gefallen, aber rechne mal damit, dass sich die ARGE nicht nehmen lässt, den Verdacht der Lebensgemeinschaft zu prüfen, ggf. sogar ohne Prüfung zu unterstellen.


    Wieso letzteres?


    Keine Miete zahlen, d.h. der Bekannte kommt für deinen Unterhalt, wenn auch nur zum Teil mit auf und ist vielleicht auch noch im verdächtig passenden Alter?
    Da empfehle ich dir die Lektüre des § 7 SGB II, da steht sinngemäß, vom Bestehen einer Einstandsgemeinschaft kann ausgegangen werden, wenn ...... Sollte also jemand dich ohne Mietzins wohnen lassen, dann kannst du den Außendienst gleich selbst einladen, die kommen sonst auch garantiert von allein. Wenn nicht von selbst, dann spätestens, wenn ein "ungenannt wollender, gesetzestreuer Bürger / Freund / Nachbar" sich bei der ARGE mal wieder beschwert. Schließlich hat er ja jahrelang Steuern gezahlt und so weiter, und im gehts ja auch Scheiße, aber er will sich nicht darüber beschweren - nur über dich.


    Also am besten Hände weg davon.


    Gruß hanabi