Rückkehr aus dem Ausland

  • Hola Forengemeinde
    Ich habe einige Fragen und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen!!!???
    Wir 3 Personen ich 54 Frührentner meine Frau 34 unser Sohn 11 jahre sind vor 3 Jahren nach Paraguay ausgewandert.
    Da es mir gesundheitlich immer schlechter geht müßen wir nach Deutschland zurück auf Grund der hohhen Arztkosten hier sind wir vollkommen mittellos nur den Flug werde ich noch zusammen bekommen.
    nun die Fragen: muß das Sozialamt uns eine Wohnung einrichten?
    welche Leistungen muß das Sozialamt aßerdem bezahlen?
    kann das Sozialamt uns abweisen und auf der Straße stehen lassen
    Mit der Krankenkasse habe ich mich in verbindung gesetzt und werde nach vorlage meines Rentenbescheides sofort wieder versichert da gäbe es kein Problem.
    Meine Frau müßte sich zwar Arbeit suchend melden aber wir sind Mittellos bis auf meine Rente von ca.1000 Euro brutto dann käme noch das Kindergeld dazu nur wenn wir kommen besitzen wir nichts aßer was wir an Bekleidung haben.
    Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar falls überhaupt jemand damit Erfahrung hat
    Hasta Luego Bernd

  • Hola Forengemeinde
    Ich hatte das Sozialamt angeschrieben und mir wurde mitgeteilt das zur Zeit ich nicht die vorraussetzungen erfüllen würde eine erstausstattung einer Wohnung zu bekommen.
    Kann es sein das,ohne Ausländerfeindlich zu sein, jeder der nach deutschland kommt dieses recht hat und ein Deutscher der in not geraten ist nicht? bisher habe ich ja noch keine resonanz auf meine fragen bekommen vileicht bin ich hier ja auch im falschen Forum? habe aber keine andere möglichkeit informationen zu bekommen!!!
    Danke schon mal Bernd

  • Hallo buhai, also grundsätzlich solltest Du das Wort "muß" vergessen, es ist alles eine Ermessensfrage.
    Aber immer der Reihe nach: Du bekommst Rente und bist automatisch wieder krankenversichert. Deine Frau ist arbeitssuchend, sie sollte dann auch ALG II (Hartz IV) beantragen - ihr bildet dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Hier wird genau errechnet, was Euch (mit Kind) zusteht und auch die Kosten für die Unterkunft und Heizung (Warmmiete) wird berücksichtigt. Was Deinen Gesundheitszustand anbelangt, so lass Dir von Deinem Arzt eine dementsprechende Bescheinigung ausstellen. Schritt für Schritt kommt ihr dann einer Problemlösung näher - und immer schön hartnäckig bleiben, nicht polemisieren, sondern nur mit harten Fakten arbeiten !
    Gruß

  • hola zusammen
    eine frage habe ich noch steht mir bei meiner rückkehr eine wohnugseinrichtung zu? nennt sich wohl erstausstattung. da wir bis auf meine monatliche rente keine weiteren guthaben besitzen müßten wir doch wenigstens die grundausstattung bekommenoder? denn mit kind könnenen die mich ja schlecht auf dem boden schlafen und auf offenen feuer kochen lassen und wenn einer weiß was mir alles zusteht wäre ich über informationen dankbar
    hasta luego bernd

  • Es besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter eine Erstausstattung zu beantragen, sobald klar ist, dass ihr laufende Leistungen nach dem SGB II (also ALG II) erhalten werdet.
    Dies ist jedoch eine "Kann-Leistung", zumal offensichtlich ist, dass ihr ja schon mal Hausrat hattet. Vermutlich wird der Antrag daher ersteinmal abglehnt werden. Ihr solltet argumentieren, warum ihr ohne Einrichtung seit und solltet darauf eingestellt sein, im Bedarfsfall anwaltliche Unterstützung (über einen Beratungshilfeschein) einholen zu müssen.


    Zudem stellt sich mir dir Frage, ob aufgrund deiner Rentenhöhe noch Grundsicherung für dich in Frage kommt. Da eine Frührente impliziert, dass du nicht mehr erwerbsfähig bist, ist für dich auch nicht mehr das Jobcenter sondern das Grundsicherungsamt (Sozialamt) zuständig. Aber ob du einen Aspruch hast oder nicht, prüft das Grundsicherungsamt. Falls ein Anspruch besteht, kann man u.U. auch dort Gelder für die Ersatz-/Neubeschaffung von Möbeln beantragen.


    Auf jeden Fall solltet ihr darauf eingestellt sein, dass sich die Klärung der Bewilligung einer Einrichtungsbeihilfe eine Weile hinziehen kann und entsprechend bereits im Vorfeld Alternativen eruieren.


    Achja, noch etwas: Jeder hat das gleiche Rechte vor dem Jobcenter .. ob Deutscher, Migrant, Aus- oder Einwanderer.. Also, auch wenn's manchmal schwer fällt, immer schön nett bleiben ... :)

  • hola
    mir geht es nicht um mein auskommen ich bin mit meiner rente abgesichert.
    nur für drei personen reicht das geld in deutschland nicht. meine frau hat noch 10 monate anspruch auf ALG 1. da wir alles geld hier verloren haben, da man schule ärzte usw alles selbst bezahlen muß geht es mir darum eine kleine angemessene wohnung eingerichtet zu bekommen denn ich ja wohl schlecht mit einem 11 jährigen kind unter der brücke schlafen und, wie geschrieben, auf offenen feuer kochen. da ich schon einmal geschieden bin habe ich alle barvermögen verloren nur was ich aus dem verkauf meiner damaligen möbel bekommen hebe hatte ich und das ist weg. ich habe mein ganzes leben gearbeitet bis zu meiner krankheit deshalb habe ich auch keine ahnung was mir zusteht oder nicht.
    gruß bernd