Brauche Rat wegen abgeschlossener Ausbildung und U25 wegen ausziehen! Danke!

  • Hallo Leute,


    bin neu hier. Habe auch erstmal rumgegooglet aber absolut nichts zu dem Thema gefunden. Also hier meine Situation:


    Ich (24, im Oktober 25) beende am 16.06. meine außerbetriebliche (!!!) Ausbildung in einem anerkannten Beruf (Bürkaufmann). Diese werde ich auch gut bis sehr gut abschließen. Meine Freundin (20) kommt jetzt ins zweite Lehrjahr. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst.
    Da wir verlobt sind und nun gerne zusammenziehen wollen, sind wir zur Arge gegangen. Mein Leistungsanspruch aufgrund der außerbetrieblichen Ausbildung liegt nur bei ALG 2, da ich dieses vor der Ausbildung auch schon bezogen habe.


    Nun sind wir halt zur ARGE und wurden dort abgeschmettert, da ich unter 25 nicht ausziehen darf. Habe mich bei der ARGE aber falsch ausgedrückt und von einer schulischen (!!!) Ausbildung gesprochen. Hier besteht ja ein Unterschied.


    Ich habe nämlich jetzt gelesen, dass eine betriebliche und eine außerbetriebliche in einem anerkannten Beruf gleichgestellt sind.
    Nun meine Frage: Kann ich mit abgeschlossener außerbetrieblicher ausbildung im anerkannten Beruf ausziehen sofern ich noch nicht 25 bin?


    Natürlich wären es bis Oktober nur noch 4 Monate, doch wenn ich bei meinen Eltern wohnen bleibe, bekomme ich nichts, weil sie zuviel verdienen, und, und, und...
    Dabei bin ich bei der Agentur für Arbeit "Marktkunde" und gelte als jemand der schnell eine Festanstellung findet, was ich ja auch anstrebe. Nur leider klappt dies nicht sofort.


    Nun habe ich einen Alternativplan genommen und ziehe noch zum 01.06. mit meiner Freundin in die neue Wohnung (also vor Ausbildungsende). Den ersten Monat müssten wir nun selbst bezahlen. Ich würde dann einen Tag nach der mündlichen Abschlussprüfung (ab wo ich dann als arbeitslos gelte, gemeldet bin ich schon, auch arbeitssuchend) zur ARGE gehen und Hartz 4 für den 01.07. beantragen. Könnten die mich dann wieder nch Hause schicken und aus meiner Wohnung werfen oder nicht für die Miete aufkommen, solang ich noch keine Arbeit gefunden habe??


    Ich würde mich freuen und sehr dankbar sein, wenn mir hier jemand helfen könnte.


    Milo

  • Hallo Milo G83!


    Ich denke die ARGE wird Dir diese Aufforderung erteilen, es gibt zwar Regelungen wonach Du zu einem Stichtag in einer eigenen Wohnung gelebt hast Dir niemand mehr diesen Weg zumuten kann, aber bei Dir war es vermutlich eine schulische Unterbringung! Ich denke Du wendest Dich mal an nataly, die kennt sich mit allem was Schüler - Bestimmungen betrifft sicherlich am Besten aus, vielleicht hat die eine Lösung.


    Dein Versuch sich bei der Freundin mitanzumelden ist im Grunde nach clever aber Du wirst kaum zum Zeitpunkt der Antragstellung belegen können das dies schön länger als 12 Monate der Fall war ohne ein Versäumnis hinsichtlich Deiner Meldepflicht begangen zu haben. Dies ist eine Ordnungswiedrigkeit und kostet auch ein paar €!


    Gruß

  • also ich habe folgendes problem, ich und mein freund wollen zusammen ziehen, das problem ist das ich 19 bin und mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder ( Mutter alleinerziehend) zusammen wohne, da sie ALG 2 beziehen tue ich das auch, mein freund wird ab september schülerbafög im höchstsatz erhalten, er ist auch unter 25!
    wie kann man das denn jetzt am besten machen, weil ich nicht glaube das das Amt mir erlauben wird aus der Bedrafsgemeinschaft meiner Mutter rauszukommen!


    bitte so schnell wie möglich um antwort!