Hallo,
weiß nicht ob mir hier jemand weiter helfen kann,habe folgendes Problem:Ein Familien Mitglied wird demnächst aus der Haft entlassen und wird mit bei uns einziehen.Wás für Leistungen kann er beantragen?
-
-
Hallo Maja!
Wenn Ihr bereits Leistungen nach ALG bezieht kommt diese Person zusätzlich in Eure Bedarfsgemeinschaft, sofern sie keine Arbeit findet.
Wenn Ihr bisher keinerlei Leistungen bezieht, und diese Person somit allein bedürftig ist aus selbigem Grund muss geprüft werden in wieweit eine Bedarfsgemeinschaft besteht und ob das Gesamteinkommen dieser BG eine Leistungsbewilligung nach ALG II zulässt, davon ist dann die Höhe der Leistungen abhängig.
Gruß
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 8k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,8k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,5k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,2k
1
-