Hilfe! eherettung .........2. Wohnung ....????!!

  • Hallo,


    ich habe am 7.01.2005 eine russische staatsbürgerin geheiratet. juli 2007 bin ich ausgezogen - sie hat aber eine Aufenthaltserlaubnis noch für 1 Jahr bekommen.


    Jetzt hängt ihre Aufenthaltserlaubnis davon ab: entweder sie hat einen Job und kann alles selber bezahlen (Wohnung, essen .....) oder ich wohne mit ihr wieder zusammen in einer Lebensgemeinschaft.


    Nun wollen wir wieder zusammenziehen (in ihre Wohnung) und eine Lebensgemeinschaft gründen (10. Juli läuft ihre AE ab), da wir wieder zusammengefunden haben.


    Problem: ich habe im Moment auch keine Arbeit und die Arge bezahlt auch meine Wohnung - gibt es eine Rehelung im Sozialgesetzbuch - oder eine kann Bestimmung, dass die Arge für die Dauer der Kündigungsfrist meine jetzige Wohnung weiter bezahlt??


    Danke

  • Hallo Silent Hero!


    Da ihr noch nicht geschieden seit sehe ich die Aussage der ARGE als völlig falsch an, die Duldung wird wohl ohne weiteres Erfolgen müssen, selbst wenn ihr euch im Trennungsjahr befindet, da durch die Ehelichung Deinerseits auch eine Verpflichtung auf Versorgung besteht, der Du nur nicht nachkommen kannst weil Du selbst arbeitslos und im ALG II Bezug stehst. Hier ist oft genug der Begriff Bedarfsgemeinschaft nachzulesen in dem beide Eheleute für ein gegenseitiges Einstehen als Verpflichtung stehen, die zwar durch die Tatsache einer möglichen Trennung als nicht mehr gegeben zu sehen ist, aber leider auch erst durch das Scheidungsurteil quasi rechtlich gültig wird.


    Damit dürfte klar sein das die ARGE auch Deine in Trennung lebende Frau mitversorgen muss, sie zählt nämlich im Grunde zu Deiner Bedarfsgemeinschaft!


    Gruß

  • Horst GRUNERT


    Hallo Horst, das macht die Arge auch - sie zahlt ja im Moment meine und auch Ihre Wohnung und auch den Lebensunterhalt.


    DAS problem ist im Moment: ich möchte wieder bei ihr einziehen (so dass wir eine Lebensgemeinschaft günden). Ich muss meine jetzige Wohnung Kündigen ...... Zahlt die Arge die Miete für die restlichen 3 Monate (Kündigungsfrist)????


    ;)

  • Hallo silent - hero!


    Dann kündige die Wohnung und teile dies der ARGE mit ! Es rechnet sich doch dauerhaft und da Du Fristen waren musst geht es nicht anders. Die ARGE wird euch als Bedarfsgemeinschaft in der Wohnung Deiner Frau führen was nach der Kündigung zu Einsparungen führt, was sollte also dagegen sprechen wenn Du dies meldest, Du bist ja sogar dazu verpflichtet, Veränderungen zu melden und zwar bei Bekanntwerden auch wenn der Zeitpunkt der Veränderungen gänzlich anders liegt.


    Da vermutlich eine Übergabe der Wohnung an den Vermieter erfolgt, ist doch belegbar das Du die wohnung bis zum letzten Tag genutzt hast und sei es nur um dort sauber zu machen!


    Gruß