ALG2 - vorübergehende Abmeldung- was wird angerechnet?

  • Liebes Forum,


    vielleicht kennt jemand von euch diese Situation und könnte mir Auskunft geben?


    Ich bin Freiberufler, beziehe einen teil ALG2 und den Rest verdiene ich selbst. ca 50:50. Das geht schon eine ganze Weile so. Als Programmierer habe ich nun für 3 Monate einen befristeten Arbeitsvertrag (projektbezogen), wo ich monatlich ca 3000 EUR verdiene und bin nun auch beim Jobcenter abgemeldet.



    Nun meine Frage:


    wenn das Projekt endet werde ich einen neuen Antrag auf Fortzahlung ALG2 stellen. Wieviel von dem verdienten Geld darf ich behalten und wieviel wird mir auf die folgenden Monate angerechnet? Oder wird nix angerechnet und ich muss nur wegen dem Ersparten Acht geben, weil sie mir das Geld dann als Erspartes anrechnen?
    Wieviel Erspartes darf man denn besitzen? Ich hörte das ist altersabhängig? Ich bin 35 Jahre alt. Hatte mir keine Gedanken vorher darum machen müssen, da ich eh keine Reserven habe.


    Muss ich die Einnahme-Überschussrechnung für diesen Zeitraum wo ich NICHT beim Jobcenter gemeldet bin trotzdem vorlegen?


    ich freue mich auf eure Antworten!


    EUer Hans

  • Das Ersparte wird beim nächsten Antrag als Vermögen berücksichtigt. Vorsicht: Wenn das letzte Monatsgehalt erst während des ALG 2-Bezugs zufließt,wird es als Einkommen berücjksichtigt ("ZUflussprinzip"). Dass es für einen Monat gezahlt wird, in dem du kein ALG 2 bezogen hast, spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass es in einem Monat zufließt, in dem du ALG 2 beziehst.

  • Hallo perückenschaf!


    da das Projekt nur auf 3 Monate befristet ist und Du schon jetzt weist das danach die Arbeitslosigkeit ansteht, ein kleiner Hinweis: Du musst Dich bereits jetzt schon wieder Arbeitssuchend melden, machst Du das nicht könnte eine Sperrfrist drohen!


    Neue Regelung besagt, das umgehend bei bekanntwerden drohender Arbeitslosigkeit man diesen Umsatnd melden muss. Denn damit diese garnicht erst eintritt, soll den Betroffenen vom Arbeitsamt direkt im Anschluss eine Folgearbeit angeboten werden.


    Würdest Du Dich nicht umgehend arbeitssuchend melden könnte man Dir ein Fehlverhalten und damit eine Sperrfrist verpassen!


    Viel Erfolg im Job, das Geld was Du verdienst wirst Du sicherlich aufbrauchen, man konnte sich ja lange nichts Neues leisten.


    Gruß