Werd im Juni 25, hab ich dann Anspruch

  • Hallo,


    ich werde im Juni 25. Habe am Montag einen Termin für meinen Erstantrag auf Hartz4/Alg2 abzugeben. Musste auch die letzten 3 Lohnabrechnungen meiner Mutter beilegen und musste angeben wie groß das Haus usw. ist. Obwohl es meiner Mutter gehört und nicht die Eigentümerin bin.


    Hab ich eigentlich Anspruch auf Leistung? Ich habe ein Vermögen von ca. 2700 Euro und habe das Auto angeben, dass ich die Eigentümerin bin. Es ist ein Polo und hat einen Wert von 6205 Euro. Meine Mutter hat es gekauft und gehört ihr auch noch, da ich es noch nicht abbezahlt habe da ich die ganze Zeit keine Leistungen bekommen habe. Aber der Brief und Schein läuft auf mich, darum muss ich es ja angeben oder?


    Habe jetzt noch Schulde bei meiner Mutter seit Juli 2006 jeden Monat Krankenversicherung vo 136 Euro + 144 Euro für alle 3 Monate Autoversicherung und muss das Auto noch abbezahlen da kommt einiges zusammen. Kann ich das irgendwie als Schulden aufführen, weil ich muss ihr das auf alle Fälle zurück zahlen.


    Sie hat eine Teilzeitstelle wo sie ca. 581 Euro verdient + Witwenrente von meinem verstorbenen Vater 498 Euro. Also hat sie im Monat 1079 Euro. Und davon muss sie jeden Monat alles alleine bezahlen.


    Wäre euch dankbar für eure Hilfe.

  • Hallo Pfaelzermaus!


    Wenn Du im Juni 25 wirst, kannst Du Dir eine eigene Wohnung suchen. Ich denke die ARGE versucht Deine Mutter mit einzubinden, was völliger Blödsinn ist Du musst diesbezüglich keine Verdienstbescheinigungen Deiner Mutter oder Vermögensdarlegungen Ihreseits dulden.


    Erklär dem Fallmanager das Du gegebenfalls ausziehen nwirst um der ARGE zu beweisen das sie im Unrecht sind.


    Man kann lediglich die Anteile an Miete + NK auf Deine Mutter umlegen und wenn Du eigene Räumlichkeiten bewohnen kannst könntest Du Dich ja auch selbst versorgen.


    Das Auto ist im Grunde weit über dem anrechenbaren Wert, aber es ist leider auch nicht richtig das Du als Besitzer aufgeführt wirst denn Du bist nur solange Eigentümer wie Du der Ratenzahlung nachkommst, ansonsten gehört es der Bank.


    Du hast doch sicherlich einen Kaufvertrag mit Deiner Mutter gemacht der belegt wie hoch Du die mtl. Rate zurückzahlst. Darin wird ja auch wohl ein Passus enthalten sein wenn Du der Verpflichtung nicht nachkommst, das dieses Fahrzeug im Besitz des Abgebenden verbleibt, bis Du dieser nachkommst oder Dein Anrecht darauf verwirkst bei Unterlassung der Zahlungen.


    Das Vermögen könntest Du doch sicherlich auch kurzfristig in eine Zusatzversorgung einbringen oder die Krankenkassenbeiträge bei Deiner Mutter zurück erstatten, sie bezieht ja keine Regelleistungen, und dann würde ich den Antrag kackfrech an meinem Geburtstag stellen, und denke an die Erstausstattung für eine neue Wohnung!


    Gruß