Wohnug bezahlt trotz Sperrzeit???

  • hallo,


    Ich bin Hartz 4 empfänger und habe zur zeit einen 400 euro job angenommen damit ich nicht mehr zu so einer Eingliederungstrainingsmaßnahme muss. Da ich nur geringfühgig beschäftigt bin wollen die affen das ich nach da arbeit mich da noch stundenlang reinsetzte. hab natürlich gesagt das ich da ned mitmache. Falls ich jetzt eine
    Kürzung bzw sperre bekomme wird die wohnung dann auf jeden fall weitergezahlt?
    Also anderes gefragt betrifft dann die sperre nur den satz von 345 euro und nicht die 300 euro mietkosten???
    hoffe es kennt sich da jemand aus :-)

  • Hallo Starscream!


    Wenn Du ledig und alleinstehend bist wird eine Sanktion in Höhe von 104 € vom Regelsatz (347 €) für die Dauer von 3 Monaten möglich, meine läuft Übermorgen aus, daher weis ich darüber bescheid.


    Andere Frage: Was für einem Zweck soll die Maßnahem denn bei Dir dienen?


    Grundsätzlich soll man nach SGB II jede Arbeit als zumutbar erachten, sofern sie geeignet ist das der Leistungsbezieher dauerhaft durch diese auf die Hilfe nicht mehr angewiesen ist.
    Völliger Blödsinn ist daher die gängige Praxis den Menschen mit aufstockenden Mittel Arbeitsverhältnisse zu verschaffen die über Zeitarbeitsfirmen laufen, hier differiert die Auffassung zwischen Gesetz und Politik sowie der täglichen Praxis in den Ämter.
    Wenn es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme handelt wird es allerdings schwer diese zu verweigern, es sei denn das der Arbeitgeber erklärt das Du damit Deinen Leistungsanforderungen nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden wirst und er Dich deshalb kündigen müsste.


    Hier steht sicherlich das Interesse jemanden in Arbeit zu halten über dem einer Qualifizierung mit fragwürdiger Erfolgsgarantie!


    Die ARGE versiucht wohl nur auf diesem Weg Deine finaziellen Möglichkeiten einzuschränken in der Hoffnung Dich so aus dem Leistungsbezug zu bekommen. Dies ist inzwischen vieler Orts gängige und assoziale Praktik.
    In jedem Fall "Widerspruch und Sozialklage" einlegen wenn Du sanktioniert wirst.


    Gruß

  • hi und danke für deine antwort! es ist so das ich seit kurzem arbeitslos (hartz 4) bin und gleich in so ne trainingsmaßnahme gesteckt worden, da heisst es es wird mir geholfen leichter ne arbeit zu finden, ich wahr da schonmal und das war die hölle, anstatt arbeit suchen werden dort arbeitslose nichtwillige leute einfach reingesetzt den ganzen tag! ich finds ne frechheit was bestimmt jeder der dort mal war nachvollziehen kann.
    viellecht hab ich ja glück und es klappt nächste woche beim vorstellungsgespräch :) falls nicht will ich auf keinen fall dort hin (wahr echt die hölle dort)!


    Ich bin 27, ledig und ohne kinder, hab ne kleine 2 zi wohnung! Du sagtest das eine Sanktion in Höhe von 104 € vom Regelsatz (347 €) für die Dauer von 3 Monaten möglich ist. Meine frage ist nun falls ich eine sperre bekomme von den 347 Euro (erst 10% dann 30% glaub ich), die miete muss das amt sicher zahlen oder muss ich angst haben das die mich irgendwann komplett sperren und die miete nichtmehr zahlen falls ich mich weiterhin weigere an der TM teilzunehemen? Danke schonmal für hilfe :-)

  • Hallo Starscream!


    Die von Dir angesprochenen Sanktionssätze sind falsch, die ARGE sanktionier im 1.Vergehen mit 30% und innerhalb eines Jahres ein weiteres mal mit 60% vom regelsattz, darüber hinaus sind auch zusätzliche Sanktionen immer möglich sodass man den Regelsatz auch gänzlich verlieren kann, man hat aber dann Anspruch auf Essenmarken! Auch die Wohnung kann von den Sanktionen betroffen werden, allerdings nicht in erster und zweiter Verfehlung. In Aussnahmefällen kann die Sanktionszeit auf 6 Wochen reduziert werden, beträgt aber grundsätzlich 3 Monate!


    Bei fehlender Mitwirkung kann auch die Leistungszahlung zunächst gänzlich ausbleiben, bis die Mitwirkung des Leistungsbeziehers besteht, allerdings ist die Leistung dann so gesehen nicht sanktioniert. Diablo ist bei der ARGE und wird Dir die Zusammenhänge sicherlich verdeutlichen können, er regt sich über meine Unkenntnisse immer so schön auf, also frag mal direkt bei ihm an!


    Der Regelsatz beträgt im übrigen 347 € und vorraussichtlich ab 08/2008 351 €!!!


    Gruß