Umzug abgelehnt!!!! Bitte helft mir!!!

  • Hallo!
    Ich habe ein Problem! Und zwar möchte ich gern umziehen!
    Meine Gründe dafür sieht das Amt als nicht maßgebend an und lehnte meinen Antrag ab!
    Dabei ist zu beachten das die neue Wohnung nicht teurer ist als meine jetztige und ich stelle keinerlei
    finanzielle Forderung was den Umzug betrifft! Also würde sich nichts ändern!
    Wenn ich jetzt aber trotzdem umziehe, dann bekommen ich nur noch die Unterstützung welche ich jetzt bekomme und trete sämtliche weiteren Forderungsrechte ab, wie z.B. die Übernahme der Nebenkosten etc.
    Dies sagte mir der Bearbeiter der ARGE, an der Hotline wurde mir aber das genaue Gegenteil gesagt.
    Was kann ich denn nun glauben?? Kann ich trotzdem umziehen oder habe ich dann das Amt gegen mich?? Ich bin völlig ratlos!!
    Bitte helft mir!!!


    Anke

  • Hallo,


    im Falle eines ungenehmigten Umzugs werden nur die Kosten für Miete und Nebenkosten in Höhe der alten Wohnung (falls angemessen, sollte die alte Wohnung über der Höchst KDU liegen dann nur noch die angemessenen Höchst KDU) gezahlt.


    Sollte die Wohnung deutlich größer oder kleiner sein, kann dies auch zu Problemen bei der Berechnung der Arge führen.


    Du hast keinen Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe oder Kaution.

  • Hallo ANKE 1811!


    Salle hat Dir bereits alles wichtige geschrieben! Du solltetst persönlich zur ARGE und erläutern warum die andere Wohnung für Dich besser ist, auch wenn sie wie Du schreibst von den Kosten gleichwertig zu sehen ist. Da Du freiwillig auf die Umzugskosten verzichtetst und auch nichts von einer Kaution geschrieben hast, steht eigentlich nur noch ein Punkt im Weg, nämlich der Tourismus aufgrund von problemen mit der ARGE. Es ist klar das keine Kommune gerne nur eine Zuwanderung von Sozialleistungsbeziehern haben möchte. Daher sollte schon ein guter Grund gegeben sein warum der Umzug auch Vorteile für die ARGE haben könnte, dies kannst Du darlegen indem Du die frei werdende Zeit z.B. durch lange Fahrzeiten anderweitig z.B. für einen weiteren Aushilfsjob nutzen würdest, was im allgemeinen zu weniger Leistungszahlung durch Anrechnung führen würde. Oder aber, eine berufliche bessere Auswahl von möglichen Arbeitgebern am neuen Wohnort existiert, wobei dies meist erst zieht wenn konkret eine Arbeitsstelle daran hängt.


    Grundsätzlich besteht aber bei einer Genehmigung auch ein Anspruch auf Umzugskostenübernahme, welche Du ja schon ausgeschlossen hast, es muss allerdings ein Antrag diesbezüglich erfolgen!


    Gruß

  • Hallo Horst Grunert!
    Genau das was Du geschrieben hast, hab ich heute gemacht.
    In meiner jetzigen Wohnung stinkt es ständig nach Öl. Meine Kinder haben Ihre Freunde in dem Ort wo ich gerne hinziehen möchte. Würde min. 20 Euro Sprit die Woche sparen. Hätte schon ne Wohnung gefunden, genauso groß und die gleichen Kosten. Durch den gestank des Öls haben wir sehr oft Kopfschmerzen. Trotzdem wurde mir heute morgen bei Amt gesagt , das dies alles kein Grund für eines Umzuges wäre.
    Also meine Frage: Was für Gründe gibt es noch?
    Ist die Gesundheit meiner Kinder und mir nicht Grund genug?:eek:
    Lg Angela

  • Hallo Angela,


    stelle den Antrag schriftlich! Darauf muss die Arge auch schriftlich reagieren und du hast die Möglichkeit "nachweislich" Widerspruch einzulegen.


    Die Arge wird erst einmal erwarten dass die von dir geschilderten Mängel mit dem Vermieter besprochen werden.
    Dieser ist verpflichtet Abhilfe zu schaffen bzw. den Grund für den Ölaustritt bzw. die Geruchsbelästigung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.


    Solltest du bereits mit dem Vermieter gesprochen haben und dieser hat innerhalb einer angemessenen Frist keine Maßnahmen eingeleitet, solltest du diesen Schriftverkehr bei der Arge einreichen.
    Sollte mit dem Vermieter nur eine mündliche Absprache getroffen worden sein, sofort schriftlich nachholen damit du deine Bemühungen belegen kannst.


    Sollte der Vermieter keine Maßnahmen einleiten, hast du die Möglichkeit eine Mietminderung zu erwirken bzw. eine Überprüfung der Wohnung in Hinsicht auf die gesundheitlichen Risiken anzustreben.
    Dies wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt, teilweise durch das Gesundheitsamt.
    Du solltest ebenfalls eine Untersuchung der Kinder bei deinem Kinderarzt veranlassen und ihn bitten dir ein Gutachten bezüglich der Schädlichkeit des permanenten Einatmens von Heizöl für die Gesundheit der Kinder zu erstellen.


    Sollte also der Vermieter sich nicht an Fristen halten und keine Beseitigung der Mängel anstreben und du einen fachlichen Nachweis erbringen können, das die Gesundheit der Kinder gefährdet ist stellt dies eine gute Grundlage für die Beantragung eines Umzugs dar.


    Solltest du den Vermieter noch nicht informiert haben, bleibt abzuwarten ob dieser die Mängel behebt bzw. durch einen Fachmann überprüfen lässt ob die austretenden Dämpfe eine Minderung der Wohnqualität zur Folge haben.
    In diesem Falle besteht kein Anspruch auf einen Wohnungswechsel.


    Fakt ist, es müssen erst alle rechtlichen Mittel und Ansprüche innerhalb des Mietvertrags erschöpft sein (Anrecht des Vermieters auf Abhilfe berechtigter Mängel) um einen Wohnungswechsel rechtfertigen zu können.


    Viel Glück!

  • Hallo Angela!


    Fordere den Fallmanager auf einen Amtsärztlichen Termin beim Amtsarzt zu machen, umgehend!


    Dämpfe aus benzin und Diesel sind nicht nur toxisch, sie können bei Kindern auch nachhaltige Schädigung des Gehirns bewirken ( dauerhaft ).


    Geh zum Teamleiter und fordere diesen auf Dir die Genehmigung zum Umzug vorab zu erteilen, denn jeder Amtsarzt wird Dich hinsichtlich Deiner ANgaben unterstützen.


    Grade kleine Kinder sehr stark geschädigt werden, das ist wie mit Amalgam-Dämpfen, die gehen durch Haut und Schleimhaut und bewirken im Hirn nicht wieder gutzumachende Schädigungen!


    Erkläre dem Fallmanager das Du ihn persönlich haftbar machen würdest wenn er Deine berechtigten Gründe nicht anerkennen würde und sollte dies der Fall sein jeden Monat zum Kinderarzt und bescheinigen lassen das die Kinder z.B. rote Augen habe, geschwollene Schleimhäute, Allergien!


    Ihr müsst in solchen Fällen viel agressiver sein, es geht um die Gesundheit eurer Kinder Leute!


    Bis der Eigentümer den Mangel behoben hat kann nschon so viel passiert sein, das ist unverantwortlich!


    Gruß