Wechen anspruch haben behinderte beim ALG 2?

  • Hallo alle zusammen.


    Ich bin nun schon so oft auf dieses forum gekommen da musste ich mich einfach mal anmelden. :)


    Ach wenn diese frage sicher schon hunderte mal gestellt wurde ich muss sie leider noch einmal stellen. Hab zu dem thema schon so oft etwas gelesen aber verstanden hab ichs noch nie so wirklich. Es geht um folgendes.


    Leider bin ich zur zeit ohne arbeit und beziehe daher Harz 4 oder wie auch imemr ALG 2 :(


    Ich bin 27 jahre und schwerbehindert. Mein ausweiss ist unbefristet 80 % mit den merkzeichen aG und B.


    Meine frage ist jetzt hätte ich in dem fall anspruch auf einen mehrbedarf auch wenn ich ALG 2 beziehe. Wenn es nicht so sein sollte ok auch wenn ichs ein wenig ungerecht finde das ein zuckerkranker mehr bekommt damit er sich das richtige essen kaufen kann mich aber keiner fragt wovon ich mir schuhe kaufen kann um raus zugehen. Überall kann man in zusammenhang mit ALG 2 lesen mehrbedarf. Aber nur bei
    Erwerbsfähigen behinderten. Was heißt das genau?



    Wo ich etwas mehr bekomme ist beim wohngeld. Sind 10 euro mehr als normal. Sonst die üblichen 347 euro. ist das so richtig ? Hoffe ihr könnt mir helfen damit ich diese frage entlich los bin. :)



    10000 dank euch schonmal.
    Mfg Patric

  • Hallo,


    in der Regel wird eine Mehrbedarf für Menschen mit einer Behinderung gezahlt.
    Art und Umfang und ob diese von der Krankenkasse bezuschußt werden hängt aber vom Grad bzw. der Art der Behinderung ab.

  • Nach § 28 Absatz 1 Nummer 4 SGB II


    haben nichterwerbsfähige Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.



    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo patric 2006


    Du hast mit Sicherheit einen Mehrbedarfsanspruch, ich habe auch eine Behinderung von 70% die allerdings nicht den Zusatzvermerk G enthält, der %-Satz ansich würde aebr für einen Mehrbedarf reichen, da Du im Besitz eines solchen Eintrages bist sehe ich die Angaben von Kätzchen bestätigt.


    Gruß

  • Ich frage mich was bedeutet nun genau dieses erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig.


    Mit Erwerbsfähig ist doch gemeint das man arbeiten kann aber keine arbeit hat.
    Erwerbstätig das man arbeit hat
    Erwerbsunfähig das man nicht arbeiten kann.


    Bei mir ist es ja so das ich arbeiten kann aber halt leider keine habe. Ich habe wie gesagt schonmal geld vom amt für mehrbedarf bekommen musste dieses aber zurückzahlen. Die aussage damals war das man nur dann anspruch auf einen mehrbedarf hat wenn man ARBEIT hat.

  • Hallo patricia 2006!


    Das ist ja völliger Blödsinn!


    Bei mir läuft gegenwärtig ein Mehrbedarfsantrag wegen der Umgangsregelung mit meinen Kindern und hätte ich eine Arbeit bräuchte ich diesen Mehrbedarf sicherlich nicht so dringend wie gegenwärtig.


    Ein Diabethiker hat doch auch einen Mehrbedarfsanspruch, will man ihm das verwehren wenn er keine Ar beit hat?


    Erwerbsfähig ist jemand der wöchentlich 15 Stunden und mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ob behindert oder nicht!


    Wenn Du also die Bereitschaft erkennen lässt oder noch bessere zu Papier gibst das Du dazu bereit oder in der Lage wärst, wirst Du zunächst in die Kategorie "Erwerbsfähig" eingestuft, deshalb auch oft diese komische Frage auf den ARGE'n ob man sich vorstellen könne bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen.


    Sofern die Vermittlung der ARGE dann nicht erfolgreich ist versucht diese, um die Statistischen Vorgaben zu erfüllen auch schon mal mittels Amtsärtzlicher Untersuchung den Zustand der " Erwerbsunfähigkeit" zu
    belegen, damit würde der Betroffenen in einer anderen Statistik auftauchen.


    Ich denke da Du erkennen lässt das Du arbeiten möchtets, wird der Amtsarzt diesbezüglich nur Einschränkungen hinsichtlich möglicher Tätigkeiten zu Protokoll geben, bei mir war das z.B. das Tätigkeiten verbunden mit Heben und Tragen von mehr als 15 Kg für mich ausgeschlossen sind da bezogen auf mein Körpergewicht die maximal zumutbare Belastung des atrosebehafteten Fußgelenkes 150kg beträgt. trotzdem bleibt man arbeitsfähig, z.B. für sitzende Tätigkeiten. Blinde, Gehörlose und Querschnittsgelähmte sind trotz gewisser Handycaps im Arbeitsmarkt vermittelbar und gelten daher als "erwerbsfähig", dies bleibt man dann solange bis man "erwerbstätig" wird. Warum diesbezüglich dann eine Förderung durch Mehrbedarf gegeben sein sollte und andererseits dies nicht zulässig ist, will mir nicht einleuchten. Ich denke das die Dir gemachte Begründung nicht auf dieser Grundlage als richtig zu bewerten ist.


    Gruß

  • Ja genau musste vom der ARGE aus damals zum amtsarzt und hab mich da untersuchen lassen.


    Das ergebniss war das ich für 4 std am tag arbeitsfähig bin, mein arbeitsplatz ebenderdig zu erreichen sein muss und die fahzeit zur arbeit nicht mehr als eine std täglich sein darf.


    Ich bin gerne bereit arbeiten zu gehen den kann mir erzählen wer will aber zuhausesitzen und den ganzen tag nix tun is wirklich auf dauer keine schöne sache.


    Wie gesagt damals war genau das der grund ( ich sei nicht erwerbsfähig ( als hätte keine arbeit ) darum steht es mir nicht zu. Es würde 100 euro mehr geben wenn ich arbeit hätte als nachteilsausgleich oder so in der art. Scheinbar wissen die selber nicht was erwerbsfähig und erwerbstätig ist. :rolleyes:



    Also bleibt mir wohl nur ein weg der weg zum anwalt. weil das amt hier bei uns hat wirklich keine ahnung wenn es um behinterte menschengeht

  • Hallo patric 2006!


    Das Amtsärztliche Gutachten sag doch aus das Du arbeitsfähig bist!!!!!


    4 Stunden täglich, damit bestätigst Du das was ich zuvor geschrieben habe und der Amtsarzt untermauert diesen Bescheid. Du bist demnach arbeitsfähig!


    Und jetzt ist nur zu klären warum die ARGE den Mehrbedarf verweigert?


    Stell den Antrag erneut und berufe Dich auf den Mehrbedarf aufgrund der vorliegenden Behinderung und dem Merkzeichen G.


    Ein Mehrbedarf besteht z.B. durch besondere Gegebenheiten der Abnutzung, oder zum Ausgleich für besndere Aufwendungen um die Dinge des täglichen Bedarfs. Z.B. wenn Du selbst nicht kochen könntest und somit die Hilfe Dritter (Fahrbarer Mittagstisch ect. ) in Anspruch nehmen müsstest.


    Ich frage mich wieso die ARGE diesen Anspruch in Deinem Fall nur bei bestehendem Arbeistverhältnis gewähren würde, macht für mich keinerlei Sinn?!


    Gruß

  • Das hab ich mir damals auch gedacht. :)


    Es war einfach die aussage ich habe keine arbeit und somit keinen anspruch auf mehrbedarf. :rolleyes:


    vieleicht kann ein körperlich gesunder mensch das nicht so nachvollziehen aber es fängt schon damit an das ich einfach ein auto benötige um mobil zu sein oder alleine dafür um die termine in der arge warnehmen zu können. ohne auto würde ich meine wohnung nicht verlassen können, könnte nicht einkaufen und auch so nirgends hinkommen ( bewerbungsgespräche oder der gleichen )


    Des weiteren habe ich wie gesagt nichtnur das merkzeichen aG im ausweis sondern noch das merkzeichen B also muss ich ständig zusehen das jemand zeit finden um mir bei meinen erledigungen zu helfen.


    Wie du schon sagtest geht es auch um den verschleiß z.B an kleidung ( schuhen ) wo ich nicht wirklich das geld für über habe um mir neue kaufen zu können. Also muss ich das nehmen was ich habe was meiner gesundheit nicht gut tut.


    das sind alles so sachen die ein gesunder mensch einfach nicht versteht und scheinbar auch das land nicht wo einfach ein behinderter mensch etwas mehr unterstützung braucht wie ein gesunder. Nun gut dann werde ich mir am montag bei meinem anwalt rechtsbeistand einholen und dann schaun was wird.

  • Mehrbedarf für behinderte Menschen nach SGB II


    Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf (§ 21 Abs. 4 SGB II) in Höhe von 35 % der induviduellen Regelleistung, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.


    Als Nachweis dient ein aktueller Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers. Es müssen tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der behinderte Mensch lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Leistungen dürfen sich nicht lediglich auf Beratung und Vermittlung nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX beschränken.


    Zur Ausbildung gehören nur berufliche Ausbildungen, wobei es sich nicht um einen geregelten Ausbildungsgang handeln muss. Ausgeschlossen sind Hochschulausbildungen und zeitlich überwiegend schulische Ausbildungen.


    Ausnahme: Beziehern von Sozialgeld nach § 28 Abs. 1 SGB II kann der Mehrbedarf auch für eine schulische Ausbildung oder eine Ausbildung an einer Hochschule gewährt werden, sofern die Bezieher Eingliederungshilfe nach § 54 Abs.1 und 2 SGB XII erhalten


    Der Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, bis zur einer Dauer von drei Monate gezahlt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Mehrbedarf auch rückwirkend erbracht werden.


    Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Behinderte



    Für behinderte Menschen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und Erwerbsminderungsrente erhalten, ist § 30 (1) SGB XII maßgebend. Danach wird für Personen, die


    1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder


    2. unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,


    und einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen, ein Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.


    Hat der Antragsteller von Hilfeleistungen nach SGB II einen nicht erwerbsfähigen, rentenberechtigten Partner, so kann dieser einen Mehrbedarf in Höhe des pauschalen Mehrbedarfes von 17 Prozent der Regelleistung geltend machen, wenn er im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Merkzeichen G ist.


    Mehrbedarf an Wohnraum


    Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.

  • Das hier verunsichert mich jedoch etwas.


    wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.


    Als Nachweis dient ein aktueller Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers. Es müssen tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der behinderte Mensch lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Leistungen dürfen sich nicht lediglich auf Beratung und Vermittlung nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX beschränken.

  • Hallo Patric 2006!


    Wie gesagt der Mehrbedarf für Dich ist meines Erachtens vollends berechtigt, die mündliche Aussage des Fallmanagers soll die ARGE Dir schriftlich geben, damit hat Dein Rechtsanwalt dann etwas konkretes in der Hand.


    Im Neuantrag auch auf die ablehnende Aussage aus der Vergangeheit hinweisen, notfalls klar Ross und Reiter nennen.


    Mit den Mehrbedarfsregelungen tut sich die ARGE sehr schwer, es geht zudem das Gerücht um das aus den oberen Etagen die Anweisungen ergangen sein sollen alles was über dem Normalssatz liegt negativ zu bescheiden, ebenso wie die vielen Sanktionen die gegenwärtig zu vernehmen sind, alles um die Kosten zu senken!


    Eine Scheisspolitik wird da auf Kosten der ALG II Bezieher gefahren, aber 7,8% Arbeitslose sind bei der nächsten Wahl auch nur 6,8% Linkspartei-Wähler und die SPD liegt gegenwärtig ja auch am Boden. Freuen wir uns doch schon mal auf Merkel und Westerwelle die uns nach der nächsten Bunsdestagswahl dann gänzlich alle Rechte nehmen, erst dann werden die Leute wach! Das garantiere ich Euch schon jetzt!


    Gruß

  • Ich glaube von politik kann man in diesem lande schon lange nicht mehr reden. Und das bezieht sich nicht nur auf die schlimmen schlimmen arbeitslosen die ja eh alle zu fauel sind zum arbeiten und schuld an allem sind aber was soll man machen.


    Werde mir deinen hinweis merken. Kommt ja gerade günstig da ich letzte woche antrag auf verlängerung des ALG2 gestellt habe. und bis auf die gehaltserhöhung von 4 euro beim ALG2 wird da wohl nicht bei rauskommen. :cool:


    Als behinderter mensch ist man in deutschland wirklich nicht sehr viel wert. Es gibt nur 2 möglichkeiten.


    1. man ist gesund, hat arbeit und verdient gut
    2. man ist wirklich so schwer behindert ( körperlich und geistig ) das garnichts mehr geht


    alles was dazwischen liegt ( wie es bei dir ist weiss ich nicht ) wie in meinem fall da ist man wirklich ein nichts. Dafür zu wenig und dafür zuviel.


    Mfg patric



    Was mir gerade noch eingefallen ist. Zu der ablehnung von damals. Wie gesagt mehrbedarf nur wenn arbeit vorhanden ist oder wenn man nochmal ne lehre machen würde. :)

  • Hallo Patric 2006!


    Wer bitte hat uns die Scheisse eingebrockt um ALG II ? Mr. Hartz und Mr. Schröder und dann das ganze Dreckspack was sich Volksvertreter schimpft und die, wenn nDu Sie mit Ihren Lügen konfrontierst sich rausreden oder mit Arroganz versuchen Dich als unwichtig ins Abseits zu stellen! Hey leute, die wollen wiedergewählt werden und da muss man die Säcke da packen wo es schmerzt, nämlich an der Stimme die sie brauchen. Seit der letzten Wahl kämpf ich dafür das bei der nächsten nicht wieder das gleiche Pack dran kommt, ich lasse mich sogar selber aufstellen, sichert mir zudem im Idealfall auch noch Rentenansprüche die mir durch HARTZ IV langsam aber sicher genommen werden, mit Scheidung sind das bei mir inzwischen mtl. über 400 € Anspruch weniger!


    In Bayern brauchen über 1500 Städte und Gemeinden einen Volksvertreter der nicht gegeben ist, selbst wenn man da den Job schlecht macht ist es immer noch besser als wenn gar keiner zur Wahl steht.


    Wenn ein Jurist sich etwas auis der Birne quetscht (ala Schröder, bei dem die Alte ja auch ständig reinquatschen durfte) und ein Arbeitserver(t)r(a)eter der sich mit dem Führugnsstil des horizontalen Gewerbes bestens auskennt kann nur eines dabei herumkommen, denn beide wissen wie gef.....t wird.


    Aber das sich Millionen von Menschen diese Scheisse gefallen lassen ist viel schlimmer und das geht leider nur weil alle, aber auch wirklich alle viel zu feige sind auch mal ihre Existenz aufs Spiel zu setzen.


    Ich weis wovon ich rede, habe hier 3 volle Monate gezeigt was ich mir von der ARGE gefallen lasse und im Moment scheint man auf Versöhnungskurs zu liegen, ich kann mich nur wundern. Viele Leute habe ich angeregt selbisges zu machen, gestern habe ich erlebt wie mal einer wirklich das Maul aufgerissen hat in den Büros und die Fallmanagerin mal mit Ihren eigenen Aussagen konfrontiert hat. Man kann sich zwar darüber streiten ob Begriffe wie "Wichser, Arschlöcher oder Dreckspack" dabei zur verbalen Auseinandersetzung gehören sollen, aber wer die Leistungsbezieher als "Unqualifizierte" bezeichnet müsste deren verbales Niveau ebenso kennen und es iost allemale besser man macht den Mund auf, als das man das Maul hält.


    Ich hasse Leute die "arschkriechen, bei allem was sie tun die Kompromissbereitschaft vorne anstellen, denn Kompromisse sind für beide Seiten eine Niederlage, und Fussballspiele mit einem Unentschieden mögen ja spannend sein, bringen aber meist für beide Teams nichts!


    Schröder war ein Rechtsverdreher und Lafontäne mag ein Visionär gewesen sein der mit überzogenen Idealen der Partei geschadet hat, aber in den Reihen beider Regierungsparteien gibts leider viel zu viele Postensicherer, die Guten hauen nämlich dann ab wenn sie erkennen wir prakmatisch das Ganze Geschäft ums Volkswohl tatsächlich betrieben wird. Wer die Fraktion verlässt, wird gekanzelt - da funktioniert das immer nur wir Blödköppe kriegen es nicht auf die Reihe diesen paar Arschgeigen mal zu zeigen wer der Souverän im Staat ist! Manchmal denke ich, wenn ich die vielen Probleme hier im Forum lese, das es viele gar nicht anders verdient haben, wer nämlich nicht kämpft hat schon verloren und an Verlierer werden sich nur die Sieger erinnern, anderen sind sie schnuppe!


    Patric, ich denke egal für was für ein armes Würstchen man sich auch hält, man wird zu keinem Schweinebraten wenn andere die notwendigen Bestandteile beanspruchen. In Deinem Fall heisst es dem Staat zu zeigen das Du bestimmte Ansprüche einforderst und wenn er diese nicht erfüllt dann gibts was auf die (P)Fresse, dann muss man mal das Unrecht öffentlich machen, bei Stern TV, Bildzeitung ect.


    Behinderte in die Gesellschaft integrieren und ALG II abservieren oder wie soll man das in Deinem Fall anderes bewerten?


    Wehr Dich Junge und zwar mal richtig, möchte den sehen der einen Behinderten aus der ARGE mit Polizeigewalt entfernen lässt ohne das dies in der Öffentlichkeit und den Medien Erwähnung findet.


    Manchmal muss man einfach machen, egal was die Masse über einen denkt! Die können ja alle weiter Blind hinter den Leithammeln in den Abgrund laufen.


    Obwohl man mich von Seiten der ARGE nicht mehr vermitteln wollte (Aussage Teamleiter) kam gestern der Fallmanager mit den Worten: " mal alles aussen vorgelassen was bisher war, haben Sie nicht Interesse an ....., da gibt es so etwas wie Einstiegsgeld welches auch über Monate gezahlt wird!" Aha, siehste, geht doch habe ich mir gedacht und da ist es mit gelinde gesagt Wurst wer hier im Forum mein Vorgehen als "sonstwas" bezeichnet.


    Recht hat der, dem es zugesprochen wird und nicht der der es schwarz auf weiss belegen kann!!!


    Gruß


    und hau rein! lass Dir nichts gefallen! Am Ende gewinnst Du und nicht diese Naxen vom Amt!

  • Ich kann dir bei allem was du schreibst nur voll zustimmen.


    Genau die leute die uns am meisten beschissen haben denen haben wir das was jetzt ist zu verdanken.


    Obs der kohl, der harz, der schröder oder jetzt die merkel sind. Die leute die uns beschissen, auf unsere kosten ihre uhrlaubs vorlieben oder sonst was finanziert haben genau das sind doch die leute die noch nichtmal jetzt merken was überhaupt in diesem land ingange ist.


    z.B. war ich in den letzten 2 wochen 3 mal beim amt wegen eines euro jobs. 3 mal habe ich diesen menschen mitgeteilt das es für mich zur zeit unmöglich ist einen euro job anzunehmen da ich momentan nicht über ein ato verfüge ( leider kaputt ) und somit nicht die möglichkeit habe dort hin und zurück zukommen. Was kommt gestern ( zum 4ten mal ) ne einladung vom amt wegen nem euro job.


    Das letzte angeboht war im 3ten stock ( ohne fahrstuhl )wo ich ja schlecht hochkomme als rollstuhlfahrer. Davor sollte ich kindern am pc was erklären damit se wissen wie man mit nem pc umgeht. ( bin ichn lehrer oder so ) Nun ja so sei es mal sehn was die morgen wieder haben. Es ist wirklich schlimm aufm am. Da weiss der eine nicht was der andere im zimmer nebenan macht. Traurig sowas.



    Nein nein keine sorge ich lass mich da nicht unterkriegen. Lang genug hab ich mich abwimmeln und verdummen lassen aber mal ist schluss damit. Die haben nichtmal gewusst das ich anspruch auf ne größere wohnung habe. und die sollten es ja wissen. Kann ja nichtnoch die arbeit für die mitmachen nur weil die einfach zu unfähig sind. Dieses mal aber nicht.
    Ständig heißt es nur pflichten pflicht pflichten. Wehe man kommt diesen nicht nach. Ich kann mich jedoch nicht erinnern schon einmal ein stellen angeboht vom amt erhalten zu haben oder sonst was. Wann kommen die mal ihren Pflichten nach.