Hallo alle zusammen.
Ich bin nun schon so oft auf dieses forum gekommen da musste ich mich einfach mal anmelden.
Ach wenn diese frage sicher schon hunderte mal gestellt wurde ich muss sie leider noch einmal stellen. Hab zu dem thema schon so oft etwas gelesen aber verstanden hab ichs noch nie so wirklich. Es geht um folgendes.
Leider bin ich zur zeit ohne arbeit und beziehe daher Harz 4 oder wie auch imemr ALG 2
Ich bin 27 jahre und schwerbehindert. Mein ausweiss ist unbefristet 80 % mit den merkzeichen aG und B.
Meine frage ist jetzt hätte ich in dem fall anspruch auf einen mehrbedarf auch wenn ich ALG 2 beziehe. Wenn es nicht so sein sollte ok auch wenn ichs ein wenig ungerecht finde das ein zuckerkranker mehr bekommt damit er sich das richtige essen kaufen kann mich aber keiner fragt wovon ich mir schuhe kaufen kann um raus zugehen. Überall kann man in zusammenhang mit ALG 2 lesen mehrbedarf. Aber nur bei
Erwerbsfähigen behinderten. Was heißt das genau?
Wo ich etwas mehr bekomme ist beim wohngeld. Sind 10 euro mehr als normal. Sonst die üblichen 347 euro. ist das so richtig ? Hoffe ihr könnt mir helfen damit ich diese frage entlich los bin.
10000 dank euch schonmal.
Mfg Patric