leistungen bei gemeinsamer wohnung

  • hallo zusammen. ich hoffe, ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen. meine freundin und ich (wir wohnen 40 km auseinander)wollen zusammenziehen. sie hat eine tochter (6 jahre), bezieht hartz IV und bekommt unterhalt für die tochter. ich arbeite und bekomme 1200 euro netto, davon muss ich aber noch unterhalt für meine beiden kinder zahlen. ich habe also nur den selbsterhalt zur verfügung. würden ihr dann noch irgendwelche bezüge zustehen, wenn man zusammenzieht????? was kann man noch alles geltend machen? vielleicht umzug? kaution??? kenn mich da wirklich nicht so aus. weiss nicht jemand rat?????
    lg
    michael

  • Hallo mkrakuhn!


    Zusammenziehen und Freundin sind immer schöne Begriffe an denen die ARGE eine eheänliche Beziehung und damit eine Bedarfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit festmachen kann! Warum gründet Ihr keine WG?


    Eigene Betten und Räumlichkeiten sind as eine, und ob man dann mal hier mal da nächtigt ist etwas völlig anderes, ebenso ob man gänzlich füreinander einsteht! Ist dies nicht der Fall bildet Ihr eben keine (eine) mögliche Bedarfsgemeinschaft sondern die freundin mit Tochter eine BG und Du im Falle einer Arbeitslosigkeit eine andere BG. Würde Deine freundin Dich nötigenfalls mitversorgen, wenn Du arbeitslos wirst?


    Gruß