Hilfe zu ALG2 Antrag

  • Hallo,


    ich bin jetzt leider auch in der Situation gekommen ALG2 beantragen zu müssen und habe doch arge Schwierigkeiten mit dem Antrag.


    Also vorerst mal meine jetzige Situation.
    Ich leben zur Zeit bei meiner Freundin (20) und ihrer Familie (Eltern, Bruder, Opa).
    Ich muss keine Miete zahlen nur einen Unkostenbeitrag von 50,- € pro Monat was wir uns vorher ausgemacht hatten.


    Jetzt meine Frage ist dies eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft? Und überhaupt, wo sind die Unterschieder der beiden Gemeinschaftsarten?


    Muss ich Angaben zu dem Einkommen der Eltern meiner Freundin machen?


    Ich bekomme selbst keine Unterstützung von den Eltern in Sachen Ernährung usw. das Einzigste wie gesagt ist, dass ich keine Miete hier Zahlen muss.


    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen weil ich echt schon am verzweifeln bin mit dem ganzen Behördendeutsch ;)

  • Hallo Micha WB!


    Als Antragsteller stellst Du eine Bedarfsgemeinschaft dar. Natürlich fragt die ARGE welche weiteren Personen Deiner Bedarfsgemeinschaft angehören und hier trennen sich die Geister, manche ARGE konstruiert daraus das auch die Eltern Deiner Freundin und Deine Freundin selbst dieser zu zurechnen sind, dem ist nicht so, denn die Familie Deiner Freundin stellt eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.


    Auch Deine Freundin zählt nicht zu Deiner BG es sei denn Ihr beide erklärt das ihr füreinander einsteht, aber ich denke mal dies trifft wohl eher nicht zu.


    Auch könnte man Dir sagen das Du bei den leiblichen Eltern unterkommen müsstest, bzw. fragt man nach den Möglichkeiten dieser, ob sie Dich hinsichtlich Deines Lebensbedarfs versorgen können.


    Wenn Du schon länger wie 1 Jahr bei der Freundin untergekommen bist, kann man dies aber auch mit einer eigenen Wohnung gleichsetzen, wie gesagt kann, nicht muss.


    Du bildest also eine eigene Bedarfsgemeinschaft, mit dem bedarf der Deckung der Haushaltskosten und der Lebenssicherung im allgemeinen. Eine Mietbeihilfe benötigst Du also nach eigenen Angaben gegenwärtig noch nicht, womit Dir maximal die leistungen nach dem Regelsatz von 347 € zustehen. Hiervon werden allerdings Leistungen wie möglicherweise Kindergeld oder ein möglicher Unterhalt der leiblichen Eltern abgezogen.


    Ich hoffe die Info genügt Dir um mit dem Bürokraten-Deutsch klar zu kommen.


    Gruß

  • Hallo Horst,


    also diese Info`s helfen mir schon sehr weiter, vielen dank dafür erst einmal.


    Also wohne seit ca. ein 3/4 Jahr bei meiner Freundin, bin damals zwecks arbeit hier her gezogen und habe auch schon wieder aussicht auf etwas neues aber die lassen sich halt wie immer mal wieder viel Zeit bei ihren Entscheidungen.


    Nur eine Frage habe ich noch, muss ich nun die Eltern meiner Freundin mit in dem Antrag aufführen oder kann ich diese weglassen und nur meine eigenen Angaben reinschreiben?


    Danke schonmal und noch eine schöne Woche